Die Kommission begutachtet regelmäßig die Situation in allen 46 Mitgliedstaaten des Europarats in Bezug auf Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz. Dafür werden durchschnittlich neun bis zehn Länder pro Jahr besucht. ECRI prüft dabei auch, ob die Länder möglicher Kritik aus den vorhergehenden Kontrollen nachgegangen sind. Darüber hinaus wird untersucht, ob sich die Empfehlungen der Kommission positiv auf die Menschenrechtssituation ausgewirkt haben. ECRI arbeitet eng mit staatlichen und nichtstaatlichen Stellen zusammen. Bei Besuchen vor Ort werden mit diesen Stellen Gespräche geführt, um ein möglichst genaues und realitätsnahes Bild zu erhalten. Die Ergebnisse der Länderbesuche und die Empfehlungen, wie die jeweilige Situation in den Ländern verbessert werden kann, werden in den Länderberichten dargestellt.
Der 6. ECRI-Bericht über Deutschland wurde nach dem Besuch einer ECRI-Delegation vom 28. Januar bis 1. Februar 2019 erarbeitet. Alle deutschen Berichte werden hier veröffentlicht.
Die ECRI-Mitglieder werden durch ihre Regierungen benannt, müssen einen hohen moralischen Standard mitbringen und anerkannte Fachleute im Bereich von Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz sein. Außerdem sollen sie unabhängig und unparteiisch bei der Wahrnehmung ihres Mandats handeln und Weisungen durch ihre Regierungen nicht unterworfen sein. Seit dem 1. Januar 2023 ist Frau Dr. Almut Wittling-Vogel deutsches ECRI-Mitglied.