Menschenrechte sind Rechte, die sich aus der Würde des Menschen herleiten und begründen lassen; Rechte, die unveräußerlich, unteilbar und unverzichtbar sind. Sie stehen allen Menschen zu, unabhängig davon, wo sie leben und unabhängig davon, wie sie leben. Die im deutschen Grundgesetz verankerten Menschenrechte nennt man Grundrechte.
Die Ursprünge der Menschenrechte reichen weit zurück in die Vergangenheit: Die Idee der Gleichheit der Bürgerinnen und Bürger in der griechischen Polis, die Vorstellung des Mittelalters von der Gotteskindschaft jeder Person und das Naturrecht mit seiner Vision von völliger Freiheit und Gleichheit als menschlichem Urzustand gehören zu ihren Wurzeln. Die Bill of Rights (das heißt die ersten zehn Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten) und die Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten von Amerika sowie die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte durch die französische Nationalversammlung von 1789 sind wichtige Schritte in der Entwicklung der Menschenrechte. Doch erst in der Mitte des vergangenen Jahrhunderts begann ein umfassender Prozess der Normierung dieser Ideen auf nationaler und internationaler Ebene mit entscheidenden Veränderungen für das Verständnis von Menschenrechten. Neben nationalen Schutzmechanismen gibt es eine Vielzahl internationaler Übereinkommen, die dem Schutz der Menschenrechte dienen.