Der Schutz der Menschenrechte liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Gerichte. Nach dem deutschen Rechtssystem kann und muss grundsätzlich jede und jeder selbst vor Gericht ziehen, wenn ihre oder seine Rechte verletzt wurden. Das Grundgesetz (Artikel 19 Absatz 4 GG) garantiert gerichtlichen Rechtsschutz für jeden Fall, in dem jemand durch die öffentliche Gewalt, also etwa durch Maßnahmen von Behörden oder Gerichten, in ihren oder seinen Rechten verletzt wird.
Jedoch gibt es auch in Deutschland neben den Gerichten eine Vielzahl von staatlichen und nichtstaatlichen Stellen und Organisationen, die für den Schutz von Menschenrechten eintreten. Dies geschieht zum einen dadurch, dass sie konkrete Beschwerden annehmen und bearbeiten. Dazu gehören etwa Petitionskommissionen oder Bürgerbeauftrage. Häufig werden solche Stellen als "Ombudsleute" bezeichnet. Auch auf europäischer Ebene gibt es solche Anlaufstellen.
Zum anderen engagieren sich auch Akteure, die keine solche Ombudsfunktion haben, auf politischer Ebene für die Achtung der Menschenrechte im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten. Dazu gehören:
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Die Beauftragte für Menschenrechtsfragen im Bundesministerium der Justiz, Dr. Sigrid Jacoby, vertritt die Bundesregierung vor internationalen Gremien, die für die Überwachung der Menschenrechte zuständig sind. Dies betrifft beispielsweise die Vertretung in den Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie vor den Vertragsausschüssen der Vereinten Nationen.
Sie hat jedoch nicht die Funktion einer Ombudsperson inne und kann daher keinen Beschwerden in Einzelfällen nachgehen, Empfehlungen abgeben oder Beanstandungen aussprechen.
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe
Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Luise Amtsberg, vertritt die Bundesregierung außenpolitisch in Bezug auf Menschenrechtsfragen. Unter Federführung des Auswärtigen Amtes werden außerdem in regelmäßigen Abständen Berichte über die Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und anderen Politikbereichen der Bundesregierung erarbeitet, die dem Deutschen Bundestag zugeleitet werden.
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Deutschen Bundestag
Seit Beginn der 14. Wahlperiode im Jahr 1998 hat der Deutsche Bundestag einen Ausschuss „Menschenrechte und humanitäre Hilfe“. Aufgabe und Verpflichtung seiner 19 Mitglieder ist es, sich weltweit für den hohen Stellenwert der Menschenrechte einzusetzen.
Deutsches Institut für Menschenrechte
Um dem Menschenrechtsschutz auch auf anderen Ebenen Gewicht zu verleihen, hat sich der Deutsche Bundestag im Dezember 2000 einstimmig für die Gründung eines unabhängigen Instituts für Menschenrechte ausgesprochen. Das Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR) hat im Frühjahr 2001 seine Arbeit aufgenommen.
Nichtregierungsorganisationen
Daneben spielen Nichtregierungsorganisationen, sog. NGOs eine besonders wichtige Rolle beim Schutz der Menschenrechte im In- und Ausland. Sie verfügen weltweit über einen wachsenden Einfluss; ihre Zahl hat in den vergangenen Jahrzehnten stark zugenommen. Sie helfen nicht nur in Einzelfällen konkreter Menschenrechtsverletzungen, sondern leisten auch sonst wichtige Beiträge zum Schutz der Menschenrechte. So haben sie mit dazu beigetragen, dass das Thema in den vergangenen Jahrzehnten stärker ins Blickfeld der Öffentlichkeit gelangt ist und erheblich verbessert wurde. Die Bundesregierung misst der Zusammenarbeit mit den Nichtregierungsorganisationen große Bedeutung zu.