Internationales Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung
Das Internationale Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (International Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination, ICERD; sog. Anti-Rassismus-Konvention) vom 21. Dezember 1965 dient dem Schutz gegen jede Form rassistischer Diskriminierung.
Kontrolle der Staaten durch den Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung
Der Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung ist der Kontrollmechanismus für das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD). Der Ausschuss, der aus 18 für vier Jahre gewählten Sachverständigen besteht, tritt zweimal jährlich in Genf zu dreiwöchigen Tagungen zusammen.
In die Zuständigkeit des Ausschusses fällt zum einen die Prüfung der Staatenberichte der Vertragsstaaten. Näheres dazu regelt Artikel 9 des Übereinkommens. Die Berichte werden vom Ausschuss in öffentlicher Sitzung geprüft. Am Ende der Sitzung gibt der Ausschuss abschließende Bemerkungen ab, so genannte "Concluding Observations". Darin fasst der Ausschuss die wesentlichen Anliegen zusammen und unterbreitet den betreffenden Regierungen Vorschläge und Empfehlungen, wie sie die Umsetzung des Vertrags verbessern können. Der Ausschuss ermutigt auch Nichtregierungsorganisationen, ihm für die Prüfung der Berichte schriftliche Informationen vorzulegen.
Der 23. bis 26. ICERD-Bericht Deutschlands ist im April 2020 bei den Vereinten Nationen eingereicht worden. Am 23. und 24. November 2023 hat die Präsentation vor dem CERD-Ausschuss stattgefunden.
Sämtliche Dokumente dazu finden Sie hier.
Die „Concluding Observations“ zum 23. bis 26. ICERD-Bericht sind jeweils in der deutschen sowie englischen Version unter der Rubrik „Weiterführende Informationen“ abrufbar.
Individualverfahren
Darüber hinaus ist der Ausschuss zuständig für die Individualbeschwerdeverfahren. Nach Artikel 14 kann eine einzelne Person vor dem CERD-Ausschuss geltend machen, Opfer einer Verletzung des Übereinkommens durch einen Vertragsstaat zu sein. Dies setzt voraus, dass der betreffende Vertragsstaat das Verfahren anerkennt. Die Bundesrepublik Deutschland hat diese Möglichkeit im Jahr 2001 anerkannt, bisher hat es jedoch nur wenige Beschwerden nach diesem Übereinkommen gegeben.
Bisherige Entscheidungen des Ausschusses zu Individualbeschwerdeverfahren sind hier abrufbar.
Das ICERD wurde von der Generalversammlung der VN verabschiedet und ist der erste weltweite, internationale Vertrag, der den Schutz der Menschen gegen jede Form rassistischer Diskriminierung sichern soll.
Verfasst von Committee on the Elimination of Racial DiscriminationPDF, 274KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm, 19. September 2024
Hinweis zur Verwendung von Cookies
Das Bundesministerium der Justiz verwendet für den Betrieb dieser Internetseite technisch notwendige Cookies. Darüber hinaus können Sie Cookies für eine Webanalyse zulassen, die uns die Bereitstellung unserer Dienste erleichtern. Weitere Informationen dazu, insbesondere zu der Widerrufsmöglichkeit, erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz