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Opferschutz im Strafverfahren

Wenn Menschen Opfer einer Straftat werden, wird dafür Sorge getragen, dass sie als Verletzte in dieser Situation nicht alleine gelassen werden. Im Strafverfahren sollen sie ihre Rechte und Ansprüche wahrnehmen können, aber auch außerhalb des Verfahrens stehen ihnen viele Hilfsangebote zur Verfügung.

Ein Schnipsel Papier auf dem das Wort "Hilfe" steht.
Quelle: photocase.de / knallgrün

Opferschutz im Strafverfahren

Die Interessen von Verletzten zu beachten und die Wahrung ihrer Rechtsposition ist ein wichtiger Bestandteil der Strafprozessordnung.

Dass Opfer als reine Beweismittel gesehen werden, liegt in der Vergangenheit. Verletzte haben zahlreiche Möglichkeiten, Schutz und Hilfe in Anspruch zu nehmen oder auch aktiv für ihre Rechte einzutreten. So haben sie z.B. ein Recht auf Information und darauf, dass alle sie betreffenden Verhandlungen und Vernehmungen unter Berücksichtigung ihrer Schutzbedürftigkeit durchgeführt werden.

Auf europäischer Ebene legt die Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU Mindeststandards für die Opfer von Straftaten fest. Diese hat Deutschland in der Strafprozessordnung umgesetzt und geht teilweise darüber hinaus. Die Strafprozessordnung sieht beispielsweise die Möglichkeit der Nebenklage vor und beinhaltet auch zahlreiche Schutzvorkehrungen, die Belastungen für Verletzte während des Strafverfahrens reduzieren soll. So besteht zum Beispiel in bestimmten Fällen die Möglichkeit, die Öffentlichkeit auszuschließen oder besondere Vorkehrungen zum Schutz von Zeuginnen und Zeugen bei der Vernehmung zu treffen. Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, die Opfer von Sexualstraftaten oder anderer schwerer Gewalttaten wurden, besteht die Möglichkeit, dass durch eine richterliche Videovernehmung bereits im Ermittlungsverfahren eine weitere Vernehmung in der Hauptverhandlung vermieden werden kann. Zudem haben besonders schutzbedürftige Opfer den Anspruch, durch eine Psychosoziale Prozessbegleitung vor, während und nach der Hauptverhandlung intensiv unterstützt zu werden.

Die gesetzlichen Regelungen gilt es, in der Praxis umzusetzen. Das Bundesministerium der Justiz ist daher im ständigen Austausch mit den Ländern, um mit ihnen zu beraten, wie es im Justizalltag gelingen kann, dass Menschen, die oftmals seelische und oder körperliche Verletzungen erlitten haben, mit Einfühlungsvermögen begegnet werden kann und dass sie mit ihren Problemen nicht alleine gelassen werden.

Zudem steht den Verletzten auch eine Vielzahl von Opferhilfeeinrichtungen zur Verfügung, damit ihnen professionell geholfen werden kann.

Opferhilfe im Strafverfahren

Die Länder nehmen die allgemeine Opferhilfe im Rahmen der föderalen Organisation der Bundesrepublik in eigener Zuständigkeit wahr. Sie engagieren sich durch zahlreiche unterschiedliche Maßnahmen, um die Situation von Kriminalitätsopfern zu verbessern und ihnen geeignete Hilfe anbieten zu können. Dies geschieht beispielsweise durch besondere Schulungen für Polizeibeamte und Bestellung von Opferschutzbeauftragten bei den Polizeidienststellen, durch Einrichtung von Zeugenbetreuungsstellen, Unterbringungsmöglichkeiten für misshandelte Frauen und Mädchen, Bereitstellung von Informationsmaterial für Kriminalitätsopfer und finanzielle Unterstützung. In mehreren Ländern sind besondere Landesstiftungen und Opferbüros eingerichtet worden.

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl nichtstaatlicher Einrichtungen der Opferhilfe, die sich professionell oder ehrenamtlich der Betreuung und Beratung von Menschen widmen, die Opfer einer Straftat geworden sind.

Als bundesweit agierende Organisationen sind der WEISSE RING e.V. und der „Arbeitskreis der Opferhilfen in Deutschland e.V. (ado) zu nennen. Der WEISSE RING beispielsweise bietet neben einem bundesweiten System von Anlaufstellen für Kriminalitätsopfer u. a. auch Beratungsschecks für die kostenlose Erstberatung bei einem frei gewählten Anwalt sowie ein „Opfertelefon“ an. Unter der europaweit für Opferhilfe geltenden Nummer 116 006 (7 Tage die Woche von 7 bis 22 Uhr) können Opfer kostenfrei jederzeit Hilfe und Unterstützung erhalten. Der Arbeitskreis der Opferhilfen in Deutschland wirkt als Dachorganisation verschiedener professionell tätiger Opferhilfeeinrichtungen. Neben diesen überregionalen Opferhilfeinitiativen engagieren sich zahlreiche Hilfseinrichtungen auf regionaler und lokaler Ebene, die ebenfalls mit großem Engagement tätig sind und sich teilweise auf die Beratung und Betreuung von Personen spezialisiert haben, die Opfer bestimmter Kriminalitätsformen, wie etwa Sexualstraftaten oder fremdenfeindlich motivierter Übergriffe, geworden sind.

Einen bundesweiten Überblick über Hilfsangebote bietet die ODABS-Onlinedatenbank für Betroffene von Straftaten“, welche im Rahmen des Projektes „Atlas der Opferhilfen in Deutschland“ der Kriminologischen Zentralstelle entstanden ist.

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