Was ist eine weibliche Genitalverstümmelung und welche Risiken gibt es?
Bei einer weiblichen Genitalverstümmelung (auch Female Genital Mutilation – FGM genannt) werden die äußeren Genitalien ohne medizinische Gründe teilweise oder ganz entfernt. In der Regel geschieht dies ohne Betäubung und unter unhygienischen Bedingungen. Bei der schwersten Form wird der Scheideneingang beinahe komplett zugenäht. Die körperlichen und psychischen Folgen für betroffene Frauen und Mädchen sind gravierend. Bei der Durchführung der weiblichen Genitalverstümmelung kann es auch unmittelbar zu Todesfällen durch zu hohen Blutverlust oder durch eine schwere Infektion kommen.
Welche Strafen und Konsequenzen drohen bei einer weiblichen Genitalverstümmelung?
Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist ein Verbrechen, das mit Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren geahndet werden kann (§ 226a des Strafgesetzbuchs – StGB). Sie ist auch strafbar, wenn sie im Ausland durchgeführt wird und der Täter oder die Täterin Deutscher oder Deutsche ist. Strafbar ist die Genitalverstümmelung im Ausland auch wenn das Mädchen oder die Frau, an der die Verstümmelung durchgeführt wird, Deutsche ist oder sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder ihren Lebensmittelpunkt hat. Strafbar machen kann sich, wer selbst eine weibliche Genitalverstümmelung durchführt oder einer anderen Person dabei hilft. Eltern können sich strafbar machen, wenn sie ihre Töchter nicht vor der Durchführung einer weiblichen Genitalverstümmelung im In- oder Ausland beschützen.
Auch außerhalb des Strafrechts drohen erhebliche Konsequenzen. Ausländischen Staatsangehörigen, die nach Deutschland zurückkehren, nachdem sie eine weibliche Genitalverstümmelung durchgeführt, anderen dabei geholfen oder ihre Töchter nicht davor geschützt haben, kann die Einreise nach Deutschland verweigert werden bzw. eine bestehende Aufenthaltserlaubnis kann erlöschen.
Schutz und Unterstützung im Zusammenhang mit weiblicher Genitalverstümmelung
Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung
Der Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung informiert über die Strafbarkeit von weiblicher Genitalverstümmelung - auch bei einer Durchführung im Ausland - und über den möglichen Verlust des Aufenthaltstitels. Er dient vor allem dem Schutz vor weiblicher Genitalverstümmelung in den Herkunftsländern während der Ferienzeiten und kann im Reisepass mitgeführt werden.
Hinweis: Der Schutzbrief wird aktualisiert. Die Inhalte behalten ihre rechtliche Gültigkeit.
Die Bundesregierung hat 2021 erstmals einen Schutzbrief ausgestellt, der vor allem dem Schutz möglicher Opfer vor weiblicher Genitalverstümmelung in den Herkunftsländern während der Ferienzeiten dienen soll. Der Schutzbrief hat ein kompaktes Format und kann deshalb im Reisepass mitgeführt werden. Er informiert über die Folgen und die Strafbarkeit von weiblicher Genitalverstümmelung. Der Schutzbrief soll darüber hinaus den Eltern betroffener Mädchen helfen, sich dem gesellschaftlichen und familiären Druck in den Herkunftsländern entgegenzustellen. Der Schutzbrief enthält zudem Notrufnummern - auch im Ausland - und Kontaktadressen für Beratungsangebote. Er ist in der deutschen Fassung auch in einfacher Sprache sowie in zahlreichen anderen Sprachen abrufbar.
Wo finde ich Hilfe?
Wenn Sie für sich eine Gefahr sehen, einer weiblichen Genitalverstümmelung ausgesetzt zu werden, wenden Sie sich an die Polizei (110), das örtlich zuständige Jugendamt oder das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen. Wenn Sie Sorge haben, dass für jemanden, den Sie kennen, eine Gefahr für eine weibliche Genitalverstümmelung im In- oder Ausland besteht, sehen Sie nicht weg, sondern wenden Sie sich sofort an die genannten Stellen.
Weitere Informationen und Beratung bieten spezialisierte Beratungsstellen, wie Lessan e. V. oder Caritas Deutschland.