Terrorismus, Extremismus, Prävention und Opferhilfe
Die Bekämpfung von Terrorismus, Extremismus, Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dabei spielen Aufklärung und Prävention eine zentrale Rolle. Das Bundesministerium der Justiz fördert Projekte und Tagungen im Bereich der politischen Bildung, Kriminalprävention, der Strafverfolgung, des Strafvollzugs und des Opferschutzes und hat zudem etwa den Schutz von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern verbessert sowie den Schutz vor sogenannten Feindeslisten eingeführt. Ein hohes Schutzniveau für die Rechte von Opfern, auch im Strafverfahren, ist zudem ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung.
Terroristische Anschläge richten sich gegen den Staat und gegen die gesamte freiheitliche und pluralistische Gesellschaft. Für die Zuordnung einer Straftat als terroristisch ist regelmäßig wesentlich, ob eine terroristische Vereinigung - z. B. der „Islamischer Staat (IS)“ oder „Nationalsozialistische Untergrund (NSU)“ - verantwortlich ist oder ob die Tat geeignet ist, den Bestand oder die Sicherheit eines Staates zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben. Unter extremistischen Taten sind insbesondere rechtsextrem, fremdenfeindlich, antisemitisch, islamistisch oder linksextrem motivierte Tötungen oder Körperverletzungen zu verstehen. Bei extremistischen Anschlägen werden die Opfer etwa aufgrund Hautfarbe, Religion oder sexueller Orientierung angegriffen.
Als zentraler Ansprechpartner kümmert sich der Bundesopferbeauftragte um die Anliegen Betroffener von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland. Er vermittelt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen und Einrichtungen praktische, finanzielle und psychosoziale Hilfe. Im Jahr 2022 wurde auch in Deutschland der Nationale Gedenktag für die Opfer von terroristischer Gewalt eingeführt. Der Tag knüpft an den Europäischen Gedenktag für die Opfer von Terrorismus an, der jährlich am 11. März begangen wird. Mit dem Nationalen Gedenktag soll ein Zeichen der Solidarität gesetzt und der Menschen gedacht werden, die bei einem Terroranschlag getötet, verletzt und traumatisiert wurden.
Besonderen Schutz brauchen auch Personen, die zu Hause Gewalt erfahren. Häusliche Gewalt ist ein Problem, das sich durch alle sozialen Schichten zieht. Gewalt durch den Partner oder die Partnerin gehört erschreckenderweise für viele Menschen zum Alltag. Einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Menschen, die in den eigenen vier Wänden geschlagen, bedroht oder gedemütigt werden, leistet das Gewaltschutzgesetz. Es dient der Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten, Nachstellungen und bei bestimmten unzumutbaren Belästigungen. Insbesondere der Grundsatz „Wer schlägt, muss gehen – das Opfer bleibt in der Wohnung“ ist im Gewaltschutzgesetz verankert.
Der Bundesopferbeauftragte, Pascal Kober, MdB, ist zentraler Ansprechpartner für alle Betroffenen von terroristischen oder extremistischen Anschlägen im Inland.
Seit dem 1. Januar 2017 haben besonders schutzbedürftige Verletzte einen Anspruch auf professionelle Begleitung und Betreuung während des gesamten Strafverfahrens, die sogenannte psychosoziale Prozessbegleitung.
Mit Härte- und Unterstützungsleistungen sollen Betroffene von extremistischen und terroristischen Taten schnell und unkompliziert unterstützt werden. Sie sind freiwillige Leistungen des Staates und Akt der Solidarität mit den Betroffenen. Es handelt sich um Haushaltsmittel, die der Bundestag jährlich zweckgebunden zur Verfügung stellt. Diese sollen Betroffene als finanzielle Soforthilfen zügig erhalten.
Das Bundesministerium der Justiz bündelt Informationen auf einer Webseite mit Hilfsmöglichkeiten und wichtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern.
Damit Opfer von ihren Rechten Gebrauch machen können, müssen sie sie kennen. Unsere Broschüre klärt über die Position und die Rechte auf, die Verletzte im Strafverfahren haben. Sie gibt Antworten auf viele Fragen, die unserem Ministerium häufig gestellt werden. Die Opferfibel erklärt außerdem, wie ein Strafverfahren abläuft – von der ersten Vernehmung bei der Polizei über die Hauptverhandlung vor Gericht bis zur Situation nach dem Urteil.
, 01. Februar 2022,
Verfügbar auf: Deutsch, Englisch
Niemand ist darauf vorbereitet, eine terroristische oder extremistische Straftat zu erleben. Ein terroristischer oder extremistischer Anschlag richtet nicht nur gegen die Einzelne oder den Einzelnen, sondern gegen unsere gesamte freiheitliche Gesellschaft. Daher steht der Staat hier in einer besonderen Verantwortung und leistet so schnell wie möglich praktische, psychosoziale und finanzielle Unterstützung.
, 01. Dezember 2023,
Verfügbar auf: Deutsch, Englisch, Türkisch
Sie oder Ihr Kind ist Opfer einer Gewalt- oder Sexualstraftat geworden oder Sie haben einen nahen Angehörigen durch ein Tötungsdelikt verloren? Dann haben Sie neben der Verarbeitung dieses Erlebnisses nun möglicherweise auch einen Strafprozess durchzustehen. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist dafür da, Ihnen zu helfen.
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