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Völkerstrafrecht

Durch Russlands schrecklichen Angriffskrieg gegen die Ukraine ist das Völkerstrafrecht einmal mehr in den Fokus der internationalen Gemeinschaft gerückt. Das Völkerstrafrecht umfasst alle völkerrechtlichen Normen, welche die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Einzelpersonen für die Begehung von Völkerrechtsverbrechen regeln. Deutschland nimmt hier eine Vorreiterrolle ein. Mit der Schaffung des Völkerstrafgesetzbuchs vor über 20 Jahren wurde sichergestellt, dass die deutsche Justiz im Krieg verübte Gräueltaten verfolgen kann – und zwar unabhängig vom Tatort und von der Staatsangehörigkeit des Täters. Derzeit arbeitet das BMJ daran, das nationale Völkerstrafrecht weiterzuentwickeln. Ziel dieser Reform ist es insbesondere Opferrechte zu stärken, Strafbarkeitslücken zu schließen und die Breitenwirkung der Urteile zu verbessern.

Themen im Fokus

Kein Kriegsverbrechen darf ungesühnt bleiben. Deutschland nimmt bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen eine Vorreiterrolle ein. Was aber sind Kriegsverbrechen und wie werden sie geahndet?

Bei dem Treffen der G7-Justizminister am 7. Juli 2023 in Tokio stand die Unterstützung der Ukraine beim Wiederaufbau rechtsstaatlicher Strukturen und die Stärkung der Korruptionsbekämpfung im Fokus. Zudem waren die weitere Unterstützung der Ukraine bei der Verfolgung von begangenen Völkerrechtsverbrechen und die Einsetzung eines Sondertribunals für die Verfolgung des Verbrechens der Aggression auf der Agenda. Für diese und weitere Punkte haben die Minister eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet.

Artikel , 7. Juli 2023

Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann hat unter der deutschen G7-Präsidentschaft seine Amtskolleginnen und -kollegen der G7 Staaten am 28. und 29.11.2022 zu einem gemeinsamen Treffen nach Berlin geladen.

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