Das Recht muss auf der Höhe der gesellschaftlichen Wirklichkeit sein - das gehen wir an. Wir haben daher § 219a Strafgesetzbuch abgeschafft haben und haben mit dem neuen Namensrecht mehr Freiheit für Familien, Paare und Kinder geschaffen. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz, dessen Entwurf wir in den Bundestag eingebracht haben, werden wir das in weiten Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz ablösen.
§ 219a Strafgesetzbuch abgeschafft
Wir haben daher § 219a Strafgesetzbuch abgeschafft. Ärztinnen und Ärzte dürfen jetzt online zum Schwangerschaftsabbruch sachlich informieren – und Frauen dürfen sich informieren.
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz, dessen Entwurf wir in den Bundestag eingebracht haben, werden wir das in weiten Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz ablösen. Es geht dabei um die Freiheit und die Würde von transgeschlechtlichen Menschen. Der Staat darf sie nicht länger wie Kranke behandeln. Möglichkeiten des Missbrauchs – und seien sie noch so fernliegend – haben wir ausgeschlossen.
Mit der vom Bundestag beschlossenen Reform des Namensrechts ist nun endlich möglich, was sich viele Menschen seit langem wünschen: Echte Doppelnamen für Paare, einfache Namensänderungen für Scheidungskinder und der Erhalt der Namenstraditionen von Minderheiten. Das neue Namensrecht schafft neue Freiheiten – und nimmt niemandem etwas weg.
1. Lesung im Bundestag zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts
1. Lesung im Bundestag zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts
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Die Reform des Namensrechts ist auf der Zielgeraden - und das ist gut für Familien, Paare und Kinder. Das neue Namensrecht wird neue Freiheiten eröffnen - und niemandem etwas wegnehmen; viele Familien warten seit langem auf diese Reform. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann in einer Ersten Lesung vor dem Deutschen Bundestag.
Unterhaltsrecht
Auch ein reformiertes Unterhaltsrecht – für das wir Eckpunkte vorgelegt haben – soll einer modernen Gesellschaft Rechnung tragen. Nach einer Trennung galt früher oft: Der Mann zahlt, die Frau betreut. Das hat sich in der Lebensrealität längst geändert. Viele Eltern erziehen und betreuen ihre Kinder gemeinsam – auch nach einer Trennung. Wir wollen daher klare und faire Regeln schaffen, wie diese Leistung des mitbetreuenden Elternteils beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen ist. Es muss einen Unterschied machen, ob sich jemand kaum oder zu einem gehörigen Anteil an der Kinderbetreuung beteiligt. Diejenigen, die sich erheblich einbringen, werden Vorteile haben durch die Reform.
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