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Urheberrecht

Das Urheberrecht ist Teil des Immaterialgüterrechts, wie etwa auch das Patentrecht oder das Designrecht. Anders als diese so genannten „gewerblichen Schutzrechte“ befasst es sich mit dem Schutz von kreativen Leistungen, insbesondere im Bereich von Kultur und Kunst: Urheberrechtlich geschützt sind zum Beispiel kreativ gestaltete Texte, Musik, Bilder, Filme und künstlerische Darbietungen, aber auch Software-Programme und Fotografien.

zu sehen ist eine Hand, die ein Buch mit dem Titel "Urheberrecht" aus einem Regal nimmt
Quelle: AdobeStock / Andreas-Gruhl

Hierbei leistet das Urheberrecht zweierlei:

  • Es regelt die wirtschaftliche Verwertung der kreativen Inhalte, insbesondere über Lizenzen. Darüber hinaus gibt es auch gesetzliche Nutzungserlaubnisse, etwa im Schulunterricht für Lehrer und Schüler, für Forschung und Lehre an der Universität, zum Zwecke des Zitats, oder für private Kopien.
  • Außerdem sind persönlichkeitsrechtliche Schutzmechanismen geregelt, die das Verhältnis des Urhebers zu seiner Schöpfung betreffen, etwa das Entstellungsverbot oder das Recht, über die Veröffentlichung zu entscheiden.

Vor allem durch Digitalisierung und Vernetzung sind urheberrechtliche Rechtsfragen von zunehmender rechtspolitischer, wirtschaftlicher und gesamtgesellschaftlicher Bedeutung: Urheberrecht ist einerseits das private Wirtschaftsrecht der Kreativen und der verwertenden Unternehmen. Durch Digitalisierung und Vernetzung ist es aber auch für private Endnutzer von Bedeutung: Praktisch jedes Smartphone, jeder PC ist heute mit dem Internet verbunden; Nutzer können damit digitale Inhalte herstellen, kopieren und verbreiten. Damit sind die zentralen urheberrechtlichen Verwertungsrechte betroffen: Das Vervielfältigungsrecht, und das Recht der öffentlichen Wiedergabe. Letztlich regelt das Urheberrecht somit auch die soziale Kommunikation, wenn geschützte Inhalte verwendet werden, z.B. über Social Media.

Wichtige Gesetze

Das zentrale Gesetz ist das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Es enthält eine Vielzahl von Bestimmungen für unterschiedliche Rechtsinhaber und verschiedene Bereiche der Kreativwirtschaft. Die speziellen urheberrechtlichen Pflichten von Social-Media-Plattformen und die Rechte ihrer Nutzer sind seit August 2021 im Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) geregelt. Daneben bestehen Spezialregeln für Verwertungsgesellschaften, wie etwa die GEMA, im Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG). Verwertungsgesellschaften sind private Zusammenschlüsse von Rechtsinhabern zur gemeinsamen Wahrnehmung ihrer Rechte.

Europäisches und internationales Urheberrecht

Die deutsche Rechtslage ist maßgeblich von internationalen und europäischen Rechtsinstrumenten geprägt:

  • Zum einen sind wichtige Fragen des Urheberrechts bereits seit langer Zeit völkervertraglich geregelt, denn vor allem Literatur (Romane) oder Musik (Opern) sind schon seit vielen Jahrzehnten wichtige Handelsgüter. Das zentrale Abkommen ist die Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst von 1886, zuletzt überarbeitet in 1971 (Volltext hier). Hinzugekommen sind seitdem viele weitere Abkommen, die von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf betreut werden, einer Unterorganisation der Vereinten Nationen.
  • Auf Ebene der Europäischen Union ist das Urheberrecht inzwischen in vielen Teilbereichen vereinheitlicht, denn die Kreativwirtschaft hat erhebliche Bedeutung für den europäischen Binnenmarkt, zunehmend auch für digitale Nutzungsformen: Mehr als ein Dutzend Richtlinien und Verordnungen setzen zum einen die internationalen Verträge für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union um, gehen aber an vielen Stellen auch weit über diese hinaus. Die maßgeblichen rechtspolitischen Entscheidungen fallen daher nicht mehr auf nationaler Ebene, sondern bei der europäischen Gesetzgebung in Brüssel. Für verstärkte öffentliche Aufmerksamkeit und Diskussion hatte hier zuletzt insbesondere die Richtlinie 2019/790 über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt gesorgt.

Aufgabe des Bundesministeriums der Justiz

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat die Aufgabe, federführend Reformvorhaben auf dem Gebiet des deutschen Urheberrechts vorzubereiten und im parlamentarischen Verfahren zu begleiten. Dazu gehört insbesondere die Umsetzung europäischer Richtlinien in deutsches Recht. Außerdem wirkt das BMJ an der europäischen und internationalen Rechtssetzung in diesem Bereich mit. Darüber hinaus ist das Ministerium für die rechtlichen Rahmenbedingungen der urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften zuständig: Hier obliegt ihm auch die Fachaufsicht über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), das wiederum mit der Aufsicht über Verwertungsgesellschaften nach dem VGG betraut ist.

I. Gesetzgebungs- und sonstige Verfahren

1. Öffentlichkeitsbeteiligung zum Thema „Urheberrecht bei Bauwerken“

Aus Anlass eines Beschlusses der 94. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder prüft das BMJ derzeit, ob und gegebenenfalls welcher Anpassungsbedarf im Urheberrecht im Hinblick auf die Umgestaltung von Bauwerken besteht. Um eine aktuelle und möglichst umfassende Bewertungsgrundlage zu erhalten, die alle betroffenen Perspektiven berücksichtigt, hat das BMJ interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie Verbänden die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Stellungnahmen konnten bis zum 8. Juli 2024 abgegeben werden. Die zur Veröffentlichung freigegebenen Eingaben finden Sie hier.

2. Fragebogen zum E-Lending

Das BMJ prüft derzeit, ob und gegebenenfalls welcher Regulierungsbedarf im Urheberrecht für den Verleih von E-Books durch öffentliche Bibliotheken (sogenanntes „E-Lending“) besteht. Um eine aktuelle und möglichst umfassende faktische Bewertungsgrundlage zu erhalten, hat BMJ einen Fragenkatalog erstellt. Dieser konnte von interessierten Akteuren bis Ende Juni 2023 beantwortet werden. Die zur Veröffentlichung freigegebenen Eingaben sowie eine Zusammenfassung der Ergebnisse finden Sie hier.

Ergänzt wird diese Befragung durch eine wissenschaftliche Studie zur Untersuchung der Auswirkungen des E-Lending auf den Buchmarkt, welche die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ausgeschrieben hat. Gemeinsam sollen der Fragebogen und die Studie die Grundlage für weitere Überlegungen schaffen.

3. Verordnung über ergänzende Bestimmungen zur Nutzung nicht verfügbarer Werke nach dem Urheberrechtsgesetz und dem Verwertungsgesellschaftengesetz (NvWV), (abgeschlossen)

Verordnung über ergänzende Bestimmungen zur Nutzung nicht verfügbarer Werke nach dem Urheberrechtsgesetz und dem Verwertungsgesellschaftengesetz (NvWV)

4. Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes (abgeschlossen)

Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Urheberrechts-Richtlinien

Erklärung der Bundesrepublik Deutschland zur Richtlinie über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte im Digitalen Binnenmarkt; insbesondere zu Artikel 17 der Richtlinie

5. Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG) (abgeschlossen)

Evaluation des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes (UrhWissG)

Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG)

Bundeskabinett beschließt Evaluierungsbericht zum Urheberrechts-Wissenschaftsgesellschafts-Gesetz

6. Dialog Lizenzierungsplattform (abgeschlossen)

Dialog Lizenzierungsplattform

7. Gesetz zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung (abgeschlossen)

Gesetz zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung

8. Urhebervertragsrecht (abgeschlossen)

Angemessene Beteiligung von Verlegern am gerechten Ausgleich für erlaubte Nutzungen verlegter Werke

RefE: Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung

II. Aufsicht nach dem VGG durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA)

Verwertungsgesellschaften und Urheberrecht

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