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Wirtschaft und Finanzen

Eine starke Wirtschaft braucht Regeln, die ihre Produkte, Dienstleistungen, Erfindungen und kreative Leistungen etwa vor unerlaubten Nachahmungen, Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen schützen. Das Bundesministerium der Justiz ist für Regelungen im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht zuständig, die hier ansetzen. Etwa können mit Patenten technische Erfindungen vor unerwünschter Nachahmung geschützt werden. Für die Prüfung und Erteilung von Patenten ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München zuständig, das zum Geschäftsbereich des BMJ gehört.

Im Gesellschaftsrecht hat das BMJ bereits wichtige Schritte zur Digitalisierung unternommen. Denn ein modernes Gesellschaftsrecht trägt auch dazu bei, den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. So gibt es mittlerweile beispielsweise Erleichterungen bei der Abhaltung virtueller Versammlungen von Gesellschaftern in der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Auch Aktionärinnen und Aktionäre können heutzutage ohne Anwesenheit am Versammlungsort an der Hauptversammlung teilnehmen. Dabei bleibt die Entscheidung über das Versammlungsformat jedoch bei den Aktionärinnen und Aktionären und bietet ihnen somit größtmögliche Flexibilität.
In den Zuständigkeitsbereich des BMJ gehört auch das Insolvenzrecht. Wenn Privatpersonen oder Unternehmen in eine finanzielle Schieflagen geraten, gibt es – je nach Art und Ausmaß – im Insolvenz- und Restrukturierungsrecht verschiedene Verfahren und Maßnahmen, um effektive Lösungen für alle Beteiligten zu erlangen.
Wenn einmal eine Rechnung nicht bezahlt wurde, können Inkassodienstleister ins Spiel kommen, um die offene Forderung einzutreiben. Klassischerweise werden Inkassodienstleister für Händler oder Anbieter von Dienstleistungen tätig. In jüngerer Zeit werden ihre Leistungen jedoch immer mehr auch von Verbraucherinnen und Verbrauchern nachgefragt. Die wesentlichen Bestimmungen zu Inkassodienstleistern finden sich im Rechtsdienstleistungsgesetz für das das BMJ zuständig ist. Dieses regelt u. a. die Pflichten von Inkassodienstleistern und die Höhe der Inkassokosten.

Themen im Fokus

Aktionärinnen und Aktionäre können mittlerweile ohne Anwesenheit am Versammlungsort an der Hauptversammlung teilnehmen. Gesetzlich wurde dafür ein neuer § 118a in das Aktiengesetz (AktG) eingefügt. Mit der virtuellen Hauptversammlung wird ein wichtiger Schritt zur weiteren Digitalisierung des Gesellschaftsrechts erreicht.

Artikel , 10. März 2023

Frühwarnsysteme sollen Unternehmen rechtzeitig Schieflagen signalisieren, damit ausreichend Zeit ist gegenzusteuern und eine Insolvenz abzuwenden.

Artikel , 19. Oktober 2023

Das Wertpapierrecht beantwortet vor allem die Fragen danach, was ein Wertpapier ist und wie es übertragen werden kann. Es ist nicht in einem einheitlichen „Wertpapiergesetz“ geregelt, sondern setzt sich vielmehr aus einzelnen Regelungen für bestimmte Wertpapiere zusammen, die in unterschiedlichen Gesetzestexten zu finden sind.

Artikel , 10. März 2023

Die Zwangsvollstreckung ist ein staatliches Verfahren zur zwangsweisen Durchsetzung oder Sicherung von Ansprüchen (z. B. Kreditraten) von Gläubigern (z. B. einer Bank) gegenüber Schuldnerinnen und Schuldnern.

Artikel , 10. März 2023

Publikationen

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher haben Schulden. Das ist solange nicht problematisch, wie ein regelmäßiges Einkommen oder vorhandenes Vermögen zur Schuldentilgung eingesetzt werden können. Was aber, wenn der sicher geglaubte Job verloren geht oder wenn sich die persönlichen Lebensumstände durch Trennung oder Tod der Partnerin / des Partners verändern und damit der soziale und wirtschaftliche Halt entgleitet?

In diesen Fällen kann es leicht passieren, dass eine Verschuldung in eine Überschuldung führt und die Schulden am Ende nicht mehr bedient werden können. Es droht der soziale Abstieg mit oft dramatischen Folgen für die betroffene Person.

Broschüren , 06. Februar 2024 , Verfügbar auf: Deutsch

In dieser Broschüre sind die Tabellen mit den für die Zeit vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 geltenden Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen abgedruckt. Die Tabellen sind jeweils gestaffelt nach der Höhe des monatlich, wöchentlich oder tageweise zu leistenden Arbeitslohns sowie nach der Anzahl der Personen, denen der Schuldner/die Schuldnerin unterhaltspflichtig ist und Unterhalt leistet.

Broschüren , 01. Juli 2024 , Verfügbar auf: Deutsch

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