Die Zwangsvollstreckung ist ein staatliches Verfahren zur zwangsweisen Durchsetzung oder Sicherung von Ansprüchen (z. B. Kreditraten) von Gläubigern (z. B. einer Bank) gegenüber Schuldnerinnen und Schuldnern.
Wenn eine Person zum Beispiel offene Rechnungen nicht freiwillig zahlt, kann der Gläubiger (z. B. ein Versandhaus bei dem eine Ware nicht bezahlt wurde) durch Zwangsvollstreckung an das Geld gelangen. Für die Zwangsvollstreckung benötigt der Gläubiger einen sogenannten Zwangsvollstreckungstitel. Das ist ein amtliches Dokument, in dem der Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner festgestellt ist. Die Zwangsvollstreckung betrifft in erster Linie die Vollstreckung wegen Geldforderungen, wenn also eine Person einer anderen Geld schuldet. Es kann aber auch die Pflicht zur Herausgabe von Sachen vollstreckt werden, wenn beispielsweise eine Person einen Gegenstand, der einer anderen Person gehört, nicht herausgibt. Mit der Zwangsvollstreckung kann eine Person auch dazu gezwungen werden, eine Handlung vorzunehmen (z.B. eine Dienstleistung zu erbringen) oder eine Handlung zu unterlassen (z. B. ein bestimmtes Grundstück zu betreten).
Bei der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen stehen verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen zur Auswahl. Am Beginn steht oft die Abnahme der Vermögensauskunft. Dabei muss der Schuldner bzw. die Schuldnerin seine bzw. ihre gesamten Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen, also Daten zu Bankkonten, zum Arbeitgeber und dazu, ob ihm bzw. ihr wertvolle Gegenstände gehören. Dies dient dem Informationsgewinn. Weitere Maßnahmen der Vollstreckung können sein:
Forderungspfändung (z. B. Pfändung von Arbeitseinkommen oder Kontopfändung),
Sachpfändung (z. B. Kfz oder wertvolle Gegenstände),
Pfändung anderer Vermögensrechte (z. B. Gesellschaftsanteile oder Anwartschaftsrechte).
Einige Maßnahmen darf der Gläubiger nur auf bestimmten Formularen beantragen. Dies betrifft
Anträge für einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (z. B. für die Pfändung des Arbeitseinkommens beim Arbeitgeber oder eine Kontopfändung)
Anträge auf eine Durchsuchungsanordnung (z. B. wenn der Schuldner den Gerichtsvollzieher nicht in die Wohnung lässt, um die Pfändung durchzuführen) sowie
Aufträge an Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung (z. B. damit der Gerichtsvollzieher das Kfz pfänden darf oder dem Schuldner die Vermögensauskunft).
Die Zwangsvollstreckung in Grundstücke (z. B. wenn sich ein Kreditnehmer der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein Grundstück unterworfen hat und er nun die Kreditraten nicht zahlen kann) erfolgt nach speziellen Regelungen.
Die Zwangsvollstreckung ist vor allem in der Zivilprozessordnung (ZPO) und durch das Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) geregelt.
In dieser Broschüre sind die Tabellen mit den für die Zeit vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 geltenden Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen abgedruckt. Die Tabellen sind jeweils gestaffelt nach der Höhe des monatlich, wöchentlich oder tageweise zu leistenden Arbeitslohns sowie nach der Anzahl der Personen, denen der Schuldner/die Schuldnerin unterhaltspflichtig ist und Unterhalt leistet.
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