Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden. Sie werden durch die Dokumentationsstelle im Bundesamt für Justiz fortlaufend konsolidiert.
Aktualitätendienst
Im Aktualitätendienst werden Verlinkungen zu allen neu im Bundesgesetzblatt Teil I verkündeten Gesetzen und Verordnungen aufgeführt, bis sechs Monate seit Inkrafttreten verstrichen sind. Dort können folglich auch die Änderungsvorschriften aufgerufen werden.
Wichtig: Die im Internet abrufbaren Gesetzes- und Verordnungstexte sind nicht die amtliche Fassung. Diese finden Sie nur im Bundesgesetzblatt, das seit dem 1. Januar 2023 nur noch elektronisch veröffentlicht wird. Das elektronische Bundesgesetzblatt kann unter der Internetseite www.recht.bund.de abgerufen werden.
Näheres zu den einzelnen Regelungsvorhaben finden Sie s auf den Internetseiten der Bundesministerien, die für die Regelungsvorhaben zuständig sind. Die Internetadressen der Bundesministerien finden Sie hier.
Hier gelangen Sie zum Portal www.gesetze-im-internet.de