Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz hat das Zentrum für Sozialforschung Halle (ZSH) den 2017 eingeführten familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehalt für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern (§ 1631b Absatz 2 BGB) evaluiert. Diese Neuregelung sieht vor, dass Maßnahmen dann der Genehmigung des Familiengerichts bedürfen, wenn durch sie einem minderjährigen Kind, das sich in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhält, durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig in nicht altersgerechter Weise die Freiheit entzogen werden soll. Für den Evaluierungsbericht hat ZSH fast 800 Gerichtsakten analysiert, ergänzt durch die Auswertung von Daten der amtlichen Statistik, der Analyse von Rechtsgutachten, Untersuchungen, Studien und Interviews mit den Akteuren und Betroffenen sowie Online-Befragungen von Verfahrensbeiständen und Einrichtungen. Der Evaluierungsbericht zieht insgesamt eine positive Bilanz, gibt aber auch konkrete Empfehlungen, um die Wirksamkeit der Regelung weiter zu verbessern.