Navigation und Service

Bericht über die im Jahr 2023 ergriffenen Maßnahmen zum Zweck der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuchs

Datum 17. Juli 2024

Das Internet spielt bei der Verbreitung von Kinderpornografie eine besondere Rolle, weil die darüber angebotenen Inhalte weltweit für eine unbestimmte Vielzahl von Nutzern zugänglich sind. Jeder Klick, der den Internetnutzer auf eine Missbrauchsdarstellung führt, verletzt erneut die Rechte der vom Missbrauch betroffenen Kinder (Reviktimisierung). Aus diesem Grund setzt die Bundesregierung in Übereinstimmung mit der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 1. Dezember 2011 (Bundestagsdrucksache 17/8001), neben der konsequenten Strafverfolgung bei der Bekämpfung von Kinderpornografie im und über das Internet, auf das Löschen dieser Inhalte im Internet.

Bericht über die im Jahr 2023 ergriffenen Maßnahmen zum Zweck der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des § 184b des StrafgesetzbuchsPDF, 430KB, Datei ist nicht barrierefrei

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Das Bundesministerium der Justiz verwendet für den Betrieb dieser Internetseite technisch notwendige Cookies. Darüber hinaus können Sie Cookies für eine Webanalyse zulassen, die uns die Bereitstellung unserer Dienste erleichtern. Weitere Informationen dazu, insbesondere zu der Widerrufsmöglichkeit, erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz