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Gesetz zur Anpassung des Finanzdienstleistungsrechts an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 11. September 2019 in der Rechtssache C-383/18 und vom 26. März 2020 in der Rechtssache C-66/19*

Datum 14. Juni 2021

Das Gesetz geht auf den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Musters für eine Widerrufsinformation für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge sowie auf die weiteren Referentenentwürfen eines Gesetzes zur Änderung des § 501 des BGB in Umsetzung des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-383/18, eines Gesetzes zur Änderung des Musters für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen und eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes zurück.

Gesetz zur Anpassung des Finanzdienstleistungsrechts an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 11. September 2019 in der Rechtssache C-383/18 und vom 26. März 2020 in der Rechtssache C-66/19*PDF, 233KB, Datei ist nicht barrierefrei

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