Das Betreuungsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Von ihm sind erwachsene Menschen betroffen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können. Das Betreuungsrecht gewährt den Betroffenen den notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge und erhält ihnen zugleich ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung.
Vor dem Ausfüllen eines Formulars lesen Sie bitte aufmerksam die in der Broschüre "Betreuungsrecht" zur Verfügung gestellten Informationen und insbesondere beim Ausfüllen des Formulars "Vorsorgevollmacht" die in der Broschüre enthaltenen Ausfüllhinweise.
Wichtig: Sie sollten die Seiten des Formulars zur Vorsorgevollmacht unbedingt fest miteinander verbinden (z.B. mittels Heftklammer), wenn möglich sollte die Download-Vorlage bereits doppelseitig ausgedruckt werden.
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