Das Abstammungsrecht bestimmt, wer die rechtlichen Eltern eines Kindes sind. Es soll in verschiedener Hinsicht fortentwickelt werden: Kinder- und Elterninteressen werden dabei gleichermaßen in den Blick genommen. Das Familienleben ist heute vielfältiger als noch vor einigen Jahrzehnten. Das geltende Abstammungsrecht ist darauf nicht gut eingestellt. Es hinkt der Lebensrealität vieler Menschen hinterher. So behandelt das geltende Abstammungsrecht verschiedengeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Ehen noch immer unterschiedlich – ohne dass es dafür eine überzeugende Rechtfertigung gibt. Auch fehlen passende Rechtsregeln für den Umgang mit privaten Samenspenden. Darüber hinaus macht es das geltende Recht dem Kind zum Teil unnötig schwer, sein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung zu verwirklichen. Und in manchen Fällen ist auch die Rechtsposition des leiblichen Vaters, der rechtlicher Vater des Kindes werden möchte, zu schwach ausgestaltet.