Das deutsche Familienrecht trägt an zahlreichen Stellen der Realität des Familienlebens nicht mehr Rechnung. Modernisiert werden müssen insbesondere die Regeln über das Sorge- und
Umgangsrecht sowie das Adoptionsrecht. Im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode haben die Regierungsparteien eine entsprechende Reform vereinbart. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat hierfür Vorschläge erarbeitet. Die Vorschläge zielen zum einen darauf, Trennungsfamilien besser dabei zu unterstützen, eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder zu verwirklichen. Dazu sollen Autonomie und Gestaltungsmöglichkeiten der Eltern gestärkt werden. Außerdem soll der Schutz vor häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren verbessert werden.