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Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG)

Gesetzgebungsverfahren Gesetz
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Veröffentlichung

Mit der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 (EuKoPfVO) sollen Gläubiger in die Lage versetzt werden, in allen EU-Mitgliedstaaten unter denselben Bedingungen Beschlüsse zur vorläufigen Kontenpfändung zu erwirken. Die EuKoPfVO gilt in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar, bedarf jedoch einiger ergänzender Durchführungsvorschriften.

Das Gesetz beinhaltet die erforderlichen Vorschriften zur Durchführung der EuKoPfVO. Es regelt insbesondere, welche Gerichte, Behörden und Personen im Inland für den Erlass und die Durchführung des Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung, für die Veranlassung und die Durchführung von Zustellungen sowie für die Entscheidung über etwaige Rechtsbehelfe zuständig sind..

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RefE : Referentenentwurf

RegE : Regierungsentwurf

: Gesetz ist verkündet

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