Gesetz zu dem Dritten Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 13.Dezember 1957
GesetzgebungsverfahrenGesetz Letzte Aktualisierung Veröffentlichung
Das Europäische Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 (BGBl. 1964 II S. 1369) ist durch das Dritte Zusatzprotokoll vom 10. November 2010 in bestimmten Punkten ergänzt werden, um das Auslieferungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, wenn die verfolgte Person der Auslieferung zugestimmt und auf den Schutz des Spezialitätsgrundsatzes verzichtet hat. Durch das Dritte Zusatzprotokoll soll im Interesse der verfolgten Person die Dauer der Inhaftierung verkürzt und die Effizienz der Strafjustiz in den Vertragsstaaten erhöht werden.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil II Nr. 29, ausgegeben zu Bonn am 11. Dezember 2014
PDF, 174KB, Datei ist nicht barrierefrei, 11. Dezember 2014
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