Navigation und Service

Verbraucherstreitbeilegungs-Informationspflichtenverordnung - VSBInfoV

Gesetzgebungsverfahren Entwurf
Letzte Aktualisierung
Veröffentlichung

Die Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (ABl. L 165 vom 18.6.2013, S. 63) ist bis zum 9. Juli 2015 in deutsches Recht umzusetzen. Artikel 14 Absatz 5 in Verbindung mit Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (ABl. L 165 vom 18.6.2013, S. 1) verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis zum 9. Januar 2016 dafür zu sorgen, dass Verbraucherschlichtungsstellen auf ihren Webseiten einen Link auf die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung einstellen. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) legt die zur Umsetzung der Richtlinie 2013/11/EU und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen fest.

­

RefE : Referentenentwurf

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Das Bundesministerium der Justiz verwendet für den Betrieb dieser Internetseite technisch notwendige Cookies. Darüber hinaus können Sie Cookies für eine Webanalyse zulassen, die uns die Bereitstellung unserer Dienste erleichtern. Weitere Informationen dazu, insbesondere zu der Widerrufsmöglichkeit, erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz