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Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht

Gesetzgebungsverfahren Gesetz
Letzte Aktualisierung
Veröffentlichung

Der umfangreiche Bestand des geltenden Bundesrechts enthält viele veraltete Vorschriften und solche, die keine praktische Wirkung mehr entfalten. Dies belastet die Suche nach dem heute maßgeblichen Recht unnötig und erschwert die Rechtsanwendung. Der Bestand des Bundesrechts muss deshalb regelmäßig auf derartige Vorschriften überprüft werden, um sie mit Wirkung für die Zukunft rechtsbereinigend aufzuheben.

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RefE : Referentenentwurf

RegE : Regierungsentwurf

: Gesetz ist verkündet

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