GesetzgebungsverfahrenGesetz Letzte Aktualisierung Veröffentlichung
Mit diesem Gesetz ist ein neuer § 13 ("Verbrechen der Aggression") in das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) eingeführt worden. Durch die Neuregelung wird der bisherige § 80 StGB ("Vorbereitung eines Angriffskriegs") ersetzt und die Strafbarkeit erweitert: Während bislang lediglich die Vorbereitung eines Angriffskriegs strafrechtlich erfasst war, ist seit dem 01.01.2017 erstmals auch die tatsächliche Durchführung eines Angriffskrieges im deutschen Recht unter Strafe gestellt.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 65, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2016
PDF, 42KB, Datei ist nicht barrierefrei, 22. Dezember 2016
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