Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer
GesetzgebungsverfahrenGesetz Letzte Aktualisierung Veröffentlichung
Der Entwurf sieht eine Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen vor. Kernstück der Neuregelung ist die Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs für die langfristige Verwahrung von Notariatsunterlagen in elektronischer Form. Das eröffnet die Möglichkeit, die Aufbewahrungsfrist für die parallel in Papierform aufzubewahrenden Notariatsunterlagen zu verkürzen. Neu geregelt wird auch die Zuständigkeit für die Verwahrung von Notariatsunterlagen nach Erlöschen des Amtes oder Verlegung des Amtssitzes.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 8. Juni 2017
PDF, 164KB, Datei ist nicht barrierefrei, 08. Juni 2017
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