Gesetz zu dem Protokoll vom 29. Juni 2016 über die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts (Vertrags EPG PPI)
GesetzgebungsverfahrenEntwurf Letzte Aktualisierung Veröffentlichung
Das Protokoll vom 29. Juni 2016 über die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts (im Folgenden: Protokoll) regelt die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts und seiner Mitarbeiter. Damit dient es der Ergänzung des europäischen Patentpakets. Mit dem Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht vom 19. Februar 2013 (ABl. C 175 vom 20.6.2013, S. 1, im Folgenden: Übereinkommen) wird für Patentstreitsachen ein erstes europäisches Zivilgericht errichtet, das in Verfahren über bestehende, nach dem Europäischen Patentübereinkommen erteilte europäische Patente sowie über künftig mögliche europäische Patente mit einheitlicher Wirkung entscheiden soll. Das parlamentarische Verfahren zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Gesetz zu dem Übereinkommen ist eingeleitet (Bundesratsdrucksache 751/16).
Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) zum Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 29. Juni 2016 über die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts
Anlage, Verfasst von Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP)PDF, 58KB, Datei ist nicht barrierefrei, 16. Dezember 2016
Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Patenanwälte (BDPA) zum Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 29. Juni 2016 über die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patengerichts
Anlage, Verfasst von Bundesverband Deutscher Patentanwälte (BDPA)PDF, 271KB, Datei ist nicht barrierefrei, 06. Januar 2017
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