Änderung der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet
GesetzgebungsverfahrenGesetz Letzte Aktualisierung Veröffentlichung
Die Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (InsoBekV) regelt die Anforderungen an eine Veröffentlichung bestimmter Informationen aus einem Insolvenzverfahren im Wege der öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Durch den vorgeschlagenen Referentenentwurf zur Änderung der InsoBekV soll die Verordnung an Vorgaben aus dem EU-Recht angepasst werden. Zukünftig soll das Auffinden von Informationen über Unternehmensinsolvenzen erleichtert werden, während Informationen über Verbraucherinsolvenzverfahren weiterhin nur eingeschränkt zugänglich sind.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 37, ausgegeben zu Bonn am 31. Oktober 2019
PDF, 27KB, Datei ist nicht barrierefrei, 21. Oktober 2019
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