Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren
GesetzgebungsverfahrenGesetz Letzte Aktualisierung Veröffentlichung
Mit der Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind (ABl. L 132 vom 21.5.2016, S. 1), liegt eine weitere Maßnahme zur Verwirklichung des Fahrplans zur Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigen oder Beschuldigten in Strafverfahren vor, den der Rat der Europäischen Union am 30. November 2009 angenommen hat.
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich stets für die Schaffung dieser gemeinsamen Mindeststandards innerhalb der Europäischen Union eingesetzt. Die Umsetzung der Richtlinie soll mit dem vorliegenden Entwurf insbesondere durch Änderungen im Jugendgerichtsgesetz (JGG) und punktuell in der Strafprozessordnung (StPO), dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) und dem Gerichtskostengesetz (GKG) erfolgen.
Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren
Anlage, Verfasst von BundesrechtsanwaltskammerPDF, 639KB, Datei ist nicht barrierefrei, 01. September 2019
Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren
Anlage, Verfasst von Deutscher RichterbundPDF, 91KB, Datei ist nicht barrierefrei, 17. September 2019
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 47, ausgegeben zu Bonn am 16. Dezember 2019
PDF, 73KB, Datei ist nicht barrierefrei, 11. Dezember 2019
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