Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
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Die Digitalisierung und der mit ihr einhergehende digitale Wandel haben die Lebenswirklichkeiten der Gesellschaft tiefgreifend verändert. Auch die Justiz vollzieht einen digitalen Wandel.
Um das Potential und die Chancen, die die Digitalisierung für die Justiz bietet, noch besser als bisher zu nutzen, soll eine möglichst umfassende und medienbruchfreie Kommunikation aller Akteurinnen und Akteure mit den Gerichten auf elektronischem Weg ermöglicht werden. Die Hürden bei der Übermittlung elektronischer Dokumente für Beteiligte, die bisher keinen Zugang zu einem sicheren Übermittlungsweg mit den Gerichten haben, erschweren den elektronischen Rechtsverkehr. Sie sollen durch Einrichtung weiterer sicherer Übermittlungswege für alle Beteiligten abgebaut werden. Auf breiter Basis können damit Dokumente auf elektronischem Weg an die Gerichte und Strafverfolgungsbehörden übersendet und auch umgekehrt elektronisch adressiert werden. Der Zugang zum Recht wird auf zusätzliche digitale Zugangsmöglichkeiten erstreckt und auf diese Weise werden Medienbrüche bei der elektronischen Aktenbearbeitung vermieden, Arbeitsabläufe optimiert und Verfahren effizienter.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 71, ausgegeben zu Bonn am 11. Oktober 2021
PDF, 132KB, Datei ist nicht barrierefrei, 11. Oktober 2021
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