Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
GesetzgebungsverfahrenEntwurf Letzte Aktualisierung Veröffentlichung
Der Entwurf dient der Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1805 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen (ABl. L 303 vom 28.11.2018, S. 1 – Verordnung Sicherstellung und Einziehung), die ab dem 19. Dezember 2020 anzuwenden ist, wobei die Vorschrift über die Benennung der zuständigen nationalen Behörden gegenüber der EU-Kommission (Artikel 24) bereits seit dem 18. Dezember 2018 gilt. Die Verordnung Sicherstellung und Einziehung gilt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme Irlands und des Königreichs Dänemark. Die Verordnung Sicherstellung und Einziehung ist in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar anzuwenden. Um den Verpflichtungen aus der Verordnung Sicherstellung und Einziehung vollständig nachkommen zu können, bedarf es einiger Durchführungsbestimmungen.
Der Entwurf dient außerdem der Entlastung der Gerichte und des Bundesamtes für Justiz in Vollstreckungshilfeverfahren nach dem Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen (ABl. L 76 vom 22.3.2005, S. 16), der durch den Rahmenbeschluss 2009/299/JI (ABl. L 81 vom 27.3.2009, S. 24) geändert worden ist (Rahmenbeschluss Geldsanktionen). Hierzu werden die nationalen Verfahrensvorschriften angepasst.
Stellungnahme Bund Deutscher Rechtspfleger zum Referentenentwurf des BMJV eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Anlage, Verfasst von Bund Deutscher RechtspflegerPDF, 39KB, Datei ist nicht barrierefrei, 15. März 2020
Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zum Referentenentwurf des BMJV eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Anlage, Verfasst von BundesrechtsanwaltskammerPDF, 235KB, Datei ist nicht barrierefrei, 01. März 2020
PDF, 572KB, Datei ist nicht barrierefrei, 22. April 2020
Hinweis zur Verwendung von Cookies
Das Bundesministerium der Justiz verwendet für den Betrieb dieser Internetseite technisch notwendige Cookies. Darüber hinaus können Sie Cookies für eine Webanalyse zulassen, die uns die Bereitstellung unserer Dienste erleichtern. Weitere Informationen dazu, insbesondere zu der Widerrufsmöglichkeit, erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz