Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
GesetzgebungsverfahrenEntwurf Letzte Aktualisierung Veröffentlichung
Der Entwurf regelt die Verlängerung der Geltung der zunächst bis zum 31. Dezember 2020 beschränkten Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bis zum 31. Dezember 2021. Damit wird Unternehmen betroffener Rechtsformen sowie Vereinen und Stiftungen weiterhin ermöglicht, auch bei Fortbestehen der durch die COVID-19-Pandemie bedingten Einschränkungen Beschlussfassungen vornehmen zu können.
Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
PDF, 141KB, Datei ist nicht barrierefrei, 18. September 2020
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