Richtlinienvorschlag der KOM „Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD“
GesetzgebungsverfahrenEntwurf Letzte Aktualisierung Veröffentlichung
Die Europäische Kommission hat am 21. April 2021 den Richtlinienvorschlag "Corporate Sustainability Reporting Directive - CSRD" vorgelegt, mit dem die Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen geändert werden sollen. Der Vorschlag soll die Richtlinie 2013/34/EU ("Bilanz-Richtlinie"), die Richtlinie 2004/109/EG ("Transparenz-Richtlinie"), die Richtlinie 2006/43/EG ("Abschlussprüfer-Richtlinie") und die Verordnung 537/2014 ("Abschlussprüfer-Verordnung") ändern. Verbände und Fachkreise hatten Gelegenheit, zu dem Richtlinienvorschlag bis zum 4. Juni 2021 Stellung zu nehmen.
RL
: Richtlinie
Richtlinientext im Amtsblatt der Europäischen Union
PDF, 738KB, Datei ist nicht barrierefrei, 21. April 2021
Stellungnahmen der Verbände
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