Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
Schwerpunktthema: Gesetzgebung
GesetzgebungsverfahrenGesetz Letzte Aktualisierung Veröffentlichung
Mit dem „Ersten Führungspositionen-Gesetz“, dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24. April 2015 (BGBl. I S. 642 – FüPoG), wurde ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu mehr Gleichberechtigung in der Bundesrepublik Deutschland erreicht.
Ziel des FüPoG war es, den Anteil von Frauen in Führungspositionen sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor zu erhöhen, um damit die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in diesen Bereichen zu fördern. Dazu wurden im privatrechtlichen Teil des Gesetzes die fixe Quote für Aufsichtsräte börsennotierter und zugleich paritätisch mitbestimmter Unternehmen sowie die flexible Quote (Zielgröße) in Aufsichtsräten, Leitungsorganen und den obersten beiden Führungsebenen börsennotierter oder mitbestimmter Unternehmen eingeführt. Im Bereich des öffentlichen Dienstes wurde das Bundesgleichstellungsgesetz novelliert. Dabei wurden die Vorgaben für den Gleichstellungsplan in Anlehnung an die Zielgrößenregelung in der Privatwirtschaft ausgestaltet. Zudem wurde die institutionelle Stellung der Gleichstellungsbeauftragten gestärkt. Darüber hinaus wurde das Bundesgremienbesetzungsgesetz so gefasst, dass sukzessive eine paritätische Besetzung von Gremiensitzen des Bundes erreicht werden sollte.
Die Entwicklung des Frauenanteils in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst zeigt indes, dass es erforderlich ist, die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu verbessern.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 11. August 2021
PDF, 247KB, Datei ist nicht barrierefrei, 11. August 2021
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