Navigation und Service

Verordnung zum Schutz der geografischen Herkunftsangabe „Glashütte“ (Glashütteverordnung – GlashütteV)

Gesetzgebungsverfahren Gesetz
Letzte Aktualisierung
Veröffentlichung

Mit der geplanten Glashütte-Verordnung wird die Herkunftsbezeichnung „Glashütte“ für Uhren aus diesem geografischen Gebiet geschützt. Hierfür beschreibt der Entwurf das Herkunftsgebiet und definiert den Begriff der Uhr und dessen Herstellung, soweit dies für die Verwendung dieser Herkunftsangabe erforderlich ist.

Damit die Verordnung in Kraft treten kann, muss der Bundesrat zustimmen. Eine entsprechende Befassung des Bundesrats ist für den Februar 2022 geplant.

VoE : Verordnungsentwurf

: Gesetz ist verkündet

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Das Bundesministerium der Justiz verwendet für den Betrieb dieser Internetseite technisch notwendige Cookies. Darüber hinaus können Sie Cookies für eine Webanalyse zulassen, die uns die Bereitstellung unserer Dienste erleichtern. Weitere Informationen dazu, insbesondere zu der Widerrufsmöglichkeit, erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz