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Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten

Gesetzgebungsverfahren Gesetz
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Das Bundesministerium der Justiz hat den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten erarbeitet.

Der Einsatz von Videokonferenztechnik bei Gerichten

In Zivilprozessen (also z. B. bei Erbstreitigkeiten) ist es seit 2001 möglich, dass die Beteiligten eines Rechtsstreits und ihre Vertreterinnen und Vertreter (das heißt z. B. ihr(e) Anwalt bzw. Anwältin) sich während einer mündlichen Verhandlung auch an einem anderen Ort als dem Gerichtssaal aufhalten können. Das ist in Paragraf 128a der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Die Verhandlung wird dann zeitgleich in Bild und Ton – also mithilfe von Videokonferenztechnik – übertragen. Dabei sind für alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Videokonferenz sämtliche Verfahrensbeteiligte (also etwa Richter bzw. Richterin, Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin) und das Gericht, zu jeder Zeit hör- und sichtbar. Die Ton- und Bildübertragung aller Teilnehmer und Teilnehmerinnen wird über einen Bildschirm im Gerichtssaal in Echtzeit wiedergegeben. So kann auch die interessierte Öffentlichkeit den Verhandlungsverlauf vom Gerichtssaal aus verfolgen. Ursprüngliches Ziel dieser Regelung war vor allem die Kosten- und Zeitersparnis durch den Wegfall von langen Anreisen.

Die Bedeutung von Videoverhandlungen während der COVID-19--Pandemie

Als während der COVID-19-Pandemie öffentliche Sitzungen im Gerichtssaal in großem Umfang eingestellt wurden, gewann diese Regelung an Bedeutung. Aufgrund des Infektionsschutzes wurde in allen Bereichen – und auch bei den Gerichten - vermehrt auf Videokonferenzen zurückgegriffen. Davon abgesehen sind auch die ursprünglichen Ziele der Regelung auch heute noch genauso relevant wie damals: Mit der Vermeidung von zeitaufwändigen Anreisen lassen sich sowohl Reisekosten einsparen als auch die Umweltbelastung reduzieren. Videoverhandlungen ermöglichen zudem eine höhere Flexibilität bei der Terminplanung für Verhandlungen und fördern auch eine effiziente Verfahrensführung bei Zivilprozessen. Kurzum: Sie sind zu einem unverzichtbaren Instrument für eine moderne, effiziente und nachhaltige Verfahrensführung geworden.

Die Zukunft von Videoverhandlungen bei Gericht – Gesetzesentwurf zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik

Die Erfahrungen, die während der vermehrt durchgeführten Videoverhandlungen aufgrund der COVID-19-Pandemie gewonnen wurden, haben Anpassungsbedarf bei den Regelungen in der Zivilprozessordnung deutlich gemacht.

Daher hat das Bundesministerium der Justiz den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten auf den Weg gebracht. Mit ihm werden Änderungsvorschläge aus der Justizpraxis aufgegriffen, zusammengeführt und weiterentwickelt. Ziel des Entwurfs ist es, die bestehenden Regelungen flexibler und praxistauglicher zu gestalten, um so den Einsatz von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit sowie den Fachgerichtsbarkeiten weiter zu fördern.

Mit der Anpassung der verfahrensrechtlichen Grundlagen werden künftig noch mehr Möglichkeiten zum Einsatz von Videokonferenztechnik für die Zivilgerichte und die Fachgerichte eröffnet. Zugleich wird das Antragsrecht der Parteien auf Durchführung einer Videoverhandlung gestärkt und die Bild- und Tonaufzeichnung einer Beweisaufnahme ermöglicht.

Darüber hinaus soll durch den Einsatz von Videokonferenztechnik auch in weiteren prozessualen Verfahrenssituationen und bei anderen gerichtlichen Terminen die Teilnahme direkt vor Ort nicht mehr nötig sein. Dies betrifft z. B. die Rechtsantragstellung oder die Abnahme der Vermögensauskunft durch den Gerichtsvollzieher. Menschen, die nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen das nächst gelegene Amtsgericht aufsuchen können, wird damit ein einfacher, digitaler Zugang zur Justiz eröffnet.

Der Gesetzentwurf leistet damit einen wichtigen Beitrag zu der angestrebten Modernisierung und Digitalisierung der Justiz und setzt entsprechende Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag um.

RefE : Referentenentwurf

RegE : Regierungsentwurf

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