Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
Vorschlag der EU-KOM
GesetzgebungsverfahrenEntwurf Letzte Aktualisierung Veröffentlichung
Jedes Jahr werden in der EU rund 18 Milliarden Rechnungen ausgestellt, das sind mehr als 500 pro Sekunde. Zuverlässige Zahlungsströme sind notwendig, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft und insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu stärken.
Die Lieferung von Waren und Dienstleistungen erfolgt häufig mit aufgeschobener Zahlung: der Lieferant (im Folgenden „Gläubiger“) gewährt dem Kunden (im Folgenden „Schuldner“) eine Zahlungsfrist zur Begleichung der Rechnung (Handelskredit), nachdem die Ware geliefert oder die vertraglich vereinbarte Dienstleistung erbracht wurde. Verspätete Zahlungen sind Zahlungen, die nicht innerhalb der vereinbarten oder gesetzlichen Frist erfolgen. Sie betreffen Unternehmen in allen Sektoren und Mitgliedstaaten und wirken sich überproportional stark auf KMU aus.
Die Hauptursache für Zahlungsverzug sind Asymmetrien in der Verhandlungsmacht zwischen einem großen Kunden (Schuldner) und einem kleineren Lieferanten (Gläubiger). Dies führt häufig dazu, dass der Lieferant unfaire Zahlungsbedingungen akzeptieren muss. Für Schuldner ist die verspätete Zahlung eine attraktive Form der Finanzierung, die den Schuldner nichts kostet, für den Gläubiger aber mit Kosten verbunden ist. Hinzu kommt die Unzulänglichkeit des derzeitigen EU-Rechtsrahmens, der Richtlinie 2011/7/EU (im Folgenden „Zahlungsverzugsrichtlinie“), die weder ausreichende Präventiv- noch geeignete Abschreckungsmaßnahmen enthält und deren Durchsetzungs- und Rechtsbehelfsmechanismen unzureichend sind.
Mit der Überarbeitung der Zahlungsverzugsrichtlinie werden diese Mängel mit dem Ziel behoben, die Zahlungsdisziplin aller betroffenen Akteure (öffentliche Stellen, Großunternehmen und KMU) zu verbessern und die Unternehmen vor den negativen Auswirkungen von Zahlungsverzögerungen im Geschäftsverkehr zu schützen.
Die Überarbeitung der Zahlungsverzugsrichtlinie wurde in das Arbeitsprogramm der Kommission für das Jahr 2023 unter dem Ziel „Ein Europa für das digitale Zeitalter“ aufgenommen.
KOM-Vorschlag für eine Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vom 12. September 2023
zip, 7MB, Datei ist nicht barrierefrei, 20. Dezember 2023
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