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Bürokratieentlastungsverordnung

Gesetzgebungsverfahren Entwurf
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Der Abbau überflüssiger Bürokratie ist als Daueraufgabe Teil des staatlichen Handlungsauftrags. In Zeiten multipler Krisen, stockender Konjunktur und angespannter Haushaltslagen ist die Beseitigung überflüssiger Bürokratie besonders dringend. Im Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ für die 20. Legislaturperiode hatten die Regierungsparteien vereinbart, ein Bürokratieentlastungsgesetz vorzulegen. Dieses wird durch den vorliegenden Entwurf für eine Bürokratieentlastungsverordnung (BEV-E) flankiert. Der Entwurf bringt weitere Entlastungen von rund 22 Millionen Euro. Aufgegriffen werden jene Teile des Meseberger Entlastungspaktes, auf das sich das Kabinett im August 2023 geeinigt hatte und die im Verordnungswege umgesetzt werden müssen.

Die Bürokratieentlastungsverordnung enthält aber auch darüber hinausgehende Maßnahmen. Sie lassen sich folgenden Schwerpunkten zuordnen:

  • Abbau von Anzeige- und Mitteilungspflichten,
  • Förderung der Digitalisierung sowie
  • weitere Verfahrenserleichterungen und Rechtsbereinigung.

Im Zeitraum vom 23. Mai bis 21. Juni 2024 findet die offene Beteiligung von Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden zu dem Entwurf statt.

Das BMJ führt die Beteiligung erstmalig im Rahmen eines Pilotprojekts über ein Online-Tool durch.

RefE : Referentenentwurf

RegE : Regierungsentwurf

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