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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRGVwV)

Gesetzgebungsverfahren Gesetz
Letzte Aktualisierung
Erscheinungsjahr

Die im Jahr 2008 erlassene Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRGVwV) bedarf aufgrund von zwischenzeitlichen Gesetzesänderungen und der erheblichen technischen Entwicklungen einer grundlegenden Überarbeitung.

Insofern korrespondiert die geltende Verwaltungsvorschrift nicht mehr vollständig mit der aktuellen Rechtslage und Verwaltungspraxis. Der umfangreiche Anpassungsbedarf soll mit einer Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift umgesetzt werden.

Dieser Entwurf steht im Kontext der gefährdeten rechtzeitigen Erreichung der Ziele der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 „Transformation unserer Welt: die UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“. Der Entwurf soll insbesondere zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels 16 der UN-Agenda 2030 beitragen, „leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen auf allen Ebenen aufzubauen“.

Ziel ist die Ablösung der im Jahr 2008 erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundeszentralregistergesetzes durch die vorliegende Allgemeine Verwaltungsvorschrift.

RefE : Referentenentwurf

GesB : Gesetz ist beschlossen

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