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Gesetz zur Durchführung der Reform und Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben

Gesetzgebungsverfahren Entwurf
Letzte Aktualisierung
Veröffentlichung

Durch die Verordnung (EU) 2023/2411 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 über den Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1001 und (EU) 2019/1753 (ABl. L, 2023/2411, 27.10.2023) wir mit Wirkung zum 1. Dezember 2025 ein unionsweites Registrierungs- und Schutzsystem eingeführt. Zudem werden durch die Verordnung (EU) 2024/1143 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2019/787 und (EU) 2019/1753 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 (ABl. L, 2024/1143, 23.4.2024) die in die sem Bereich bestehenden Schutzsysteme reformiert.

Durch ihren Beitritt zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über den Schutz von Ursprungsbezeichnungen hat sich die EU verpflichtet, international registrierte geografische Angaben unabhängig von der Art der Waren zu schützen. Die Verordnung (EU) 2023/2411 erfüllt diese Verpflichtung im Hinblick auf handwerkliche und industrielle Erzeugnisse, harmonisiert diesbezüglich den Schutz geistiger Eigentumsrechte und dient gleichzeitig der Verbraucherinformation, der Stärkung von traditionellen Betrieben sowie der Erhaltung von Erzeugungs- und Vermarktungstraditionen.

Nach der Verordnung (EU) 2023/2411 wird beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) ein Register der genannten Angaben geführt. Anträge auf Eintragung und Löschung sowie Änderungsanträge sollen auch in diesem Bereich von den Behörden der Mitgliedstaaten geprüft und Kontrollen im Hinblick auf eingetragene Angaben und eine entsprechende Marktüberwachung durchgeführt und Verstöße sanktioniert werden.

Dieser Entwurf dient der Durchführung der Verordnungen (EU) 2024/1143 und (EU) 2023/2411, insoweit diese den Mitgliedstaaten obliegt und eine Regelung durch Bundesrecht erforderlich ist. Er steht im Kontext der Erreichung der Ziele der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 „Transformation unserer Welt: die UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ und trägt zur Sicherstellung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster gemäß dem Ziel 12 der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung bei.

Stellungnahmen zum Referentenentwurf können hier abgegeben werden.

RefE : Referentenentwurf

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