Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs – Einsichtnahme in die Patientenakte und Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzung
GesetzgebungsverfahrenEntwurf Letzte Aktualisierung Veröffentlichung
Dieser Entwurf steht im Kontext der gefährdeten rechtzeitigen Erreichung der Ziele der Re-solution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 „Transformation unserer Welt: die UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ und trägt zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele 3, 10 und 16 bei, Chancengleichheit für ein gesundes Leben aller Menschen jeden Alters zu gewährleisten und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen auf allen Ebenen aufzubauen.
Mit dem Entwurf sollen zudem Schutzlücken bei der Vererblichkeit von Geldentschädigungsansprüchen aufgrund von Persönlichkeitsrechtsverletzungen geschlossen werden. Bei einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kommt für die Geschädigten neben der Geltendmachung von Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen sowie von Ersatz des materiellen Schadens in Fällen schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzungen auch ein Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung für immaterielle Schäden gemäß § 823 Absatz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Betracht. Dieser Anspruch ist allerdings nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erst bei Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils vererblich. Stirbt der Geschädigte vor Eintritt der Rechtskraft, so ist der Anspruch auch bei Vorliegen eines vorläufig vollstreckbaren Urteils nicht vererblich. Das führt in der Praxis zu unbilligen Ergebnissen.
Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs – Einsichtnahme in die Patientenakte und Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzung
zip, 4MB, Datei ist nicht barrierefrei, 09. Juli 2024
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