Gesetz zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen
GesetzgebungsverfahrenEntwurf Letzte Aktualisierung Veröffentlichung
Um auch künftig der wachsenden Bedeutung der internationalen strafrechtlichen Zusammenarbeit insbesondere mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und internationalen Einrichtungen gerecht zu werden und eine effektive grenzüberschreitende Strafverfolgung sicherzustellen, ist eine inhaltliche Überarbeitung, Neustrukturierung und Modernisierung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) in seiner Gesamtheit erforderlich. Korrespondierend hierzu sollen die subjektiven Rechte des Einzelnen stärker in den Blickpunkt genommen werden, um dem modernen rechtshilferechtlichen Verständnis nach dem Grundsatz der Mehrdimensionalität Rechnung zu tragen. Darüber hinaus ist eine Anpassung des IRG auch zur Umsetzung neuer unionsrechtlicher Rechtsakte zur Zusammenarbeit in Strafsachen und zur Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Bundesverfassungsgerichts erforderlich. Weiterer Änderungsbedarf ergibt sich aus den im Rahmen von Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission geltend gemachten Kritikpunkten, insbesondere mit Blick auf das Auslieferungsrecht beziehungsweise die Vollstreckung Europäischer Haftbefehle.
Kernziele dieses Entwurfs eines Ablösungsgesetzes für das IRG sind damit die Vereinfachung und Systematisierung des Gesetzesaufbaus, eine angemessene Regelung der subjektiven Rechte des Betroffenen, insbesondere durch Vereinfachung und Vervollständigung der Rechtsschutzmöglichkeiten sowie, soweit erforderlich, Anpassungen an den Stand der europarechtlichen Rechtsetzung, an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesverfassungsgerichtes und Anpassungen, die im Rahmen von Vertragsverletzungsverfahren erforderlich werden.
Dieser Gesetzentwurf steht im Kontext der gefährdeten rechtzeitigen Erreichung der Ziele der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 „Transformation unserer Welt: die UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“. Der Entwurf soll insbesondere zur Erreichung von Nachhaltigkeitsziel 16 beitragen, „allen Menschen Zugang zur Justiz zu ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufzubauen“.
Verfasst von BMJPDF, 4MB, Datei ist nicht barrierefrei, 11. September 2024
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