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Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen

Gesetzgebungsverfahren Entwurf
Letzte Aktualisierung
Veröffentlichung

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 1. Februar 2023 – 1 BvL 7/18 – die Regelung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17. Juli 2017 über die inländische Unwirksamkeit einer im Ausland wirksam geschlossenen Ehe mit einer Person, die bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 30. Juni 2024 eine Neuregelung zu treffen. Der Entwurf steht im Kontext der gefährdeten rechtzeitigen Erreichung der Ziele der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 „Transformation unserer Welt: die UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ und trägt zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels 5 bei, Geschlechtergleich-stellung zu erreichen.

Nach dem Entwurf bleibt es dabei, dass eine Ehe unter Beteiligung einer Person, die bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nach deutschem Recht unwirksam ist. Diese Rechtsfolge wird jedoch um Unterhaltsansprüche zum Schutz der minderjährigen Person und eine Heilungsmöglichkeit ergänzt.

RefE : Referentenentwurf

ForH : Formulierungshilfe

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