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Gesetz über die Statistiken der Strafrechtspflege des Bundes (Strafrechtspflegestatistikgesetz – StrafStatG)

Gesetzgebungsverfahren Entwurf
Letzte Aktualisierung
Erscheinungsjahr

Statistiken der Strafrechtspflege bilden die Grundlage für evidenzbasierte Entscheidungen auf dem Gebiet der Kriminalpolitik. Ihre Ergebnisse informieren Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit über politisch und gesellschaftlich relevante Entwicklungen im Bereich der Strafjustiz. Zugleich dienen sie der Wissenschaft als wertvolle Datenquelle für die kriminologische Forschung. Aussagekräftige Daten sind darüber hinaus zur Erfüllung europäischer und internationaler Berichtspflichten erforderlich.

Für die Statistiken der Strafrechtspflege gibt es derzeit keine gesetzliche Grundlage. Zudem kann der Informationsbedarf durch die vorhandenen Statistiken nur rudimentär erfüllt werden. Es sind deshalb sowohl die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage als auch grundlegende Verbesserungen der derzeitigen Erhebungen erforderlich.
Mit dem Strafrechtspflegestatistikgesetz soll gewährleistet werden, dass künftig aussagekräftige Daten für verschiedene Abschnitte des Strafverfahrens zur Verfügung stehen – vom strafrechtlichen Ermittlungsverfahren über die strafgerichtliche Entscheidung bis zur Erledigung der Strafvollstreckung. Die schon jetzt vorhandenen Erhebungsmerkmale in den IT-Fachverfahren, die in den Ländern für die elektronische Erfassung der statistischen Daten genutzt werden, sollen moderat ergänzt werden, um Datenlücken zu schließen. Eine sogenannte echte Personenzählung sowie die Durchführung von verlaufsstatistischen Analysen und Rückfalluntersuchungen sollen ermöglicht werden.

RefE : Referentenentwurf

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