Eine Sommerwelle rollt über das Land: Die Zahl der Corona-Infektionen steigt, die Intensivstationen füllen sich, es sterben wieder mehr Menschen. Wie lange wollen Sie noch zuschauen, Herr Buschmann?
Marco Buschmann: Wir schauen nicht zu. Wir sind auch mit den geltenden Regeln jederzeit handlungsfähig. Die Sommerwelle verliert ja nun bereits an Dynamik. Aber wir müssen sehr ernst nehmen, was uns im Herbst und Winter erwartet. Darauf bereiten wir uns gründlich vor. Ich bin guter Dinge, dass wir Ende des Monats ein Konzept haben, das wir dann im August mit den Ländern besprechen, und im September bringen wir die Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch das Parlament. Wir verlieren keine Zeit.
Sie wollten unbedingt warten, bis eine wissenschaftliche Bewertung der Corona-Maßnahmen vorliegt. Hat sich das gelohnt?
Buschmann: Die unabhängigen Sachverständigen sollten uns einen Überblick geben, was wir über die Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen wissen. Bei manchen Maßnahmen ist das sehr schwer, das kann man den Wissenschaftlern nicht vorwerfen. Unsere politische Aufgabe ist es nun, Schlussfolgerungen daraus zu ziehen.
Wir sind gespannt.
Buschmann: Die Wirksamkeit von Masken für den Einzelnen in Innenräumen ist unstreitig. Deswegen wird eine Form der Maskenpflicht in Innenräumen in unserem Konzept sicher eine Rolle spielen. Wir arbeiten ja jetzt bereits mit Maskenpflichten im Öffentlichen Personennahverkehr. Und mir ist ganz wichtig, dass wir endlich verbesserte Daten aus den Krankenhäusern bekommen. Da hat die Vorgängerregierung viel versäumt. Es ist ein unerträglicher Missstand, dass wir zu viel spekulieren müssen, weil wir zu wenig Daten haben. Vor allem müssen wir besser unterscheiden können, wer mit Corona und wer wegen Corona im Krankenhaus liegt. Ein klarer Befund der Lage hilft bei der Gefahrenprognose.
Ist die Maskenpflicht die einzige Corona-Regel, gegen die Sie sich nicht sperren? Oder sind Sie auch mit Kontakt- und Zugangsbeschränkungen einverstanden?
Buschmann: Karl Lauterbach und ich werden ein gutes Konzept vorlegen. Bei vielen Dingen sind wir schon auf einem guten Pfad. Wir werden einen Vorschlag machen, der drei Dinge berücksichtigt. Erstens: Wir werden klare und verständliche Regeln schaffen. Zweitens: Die Maßnahmen helfen nachweisbar. Und drittens: Die Regeln sind grundrechtsschonend, also verhältnismäßig.
Was ist mit Ihnen also nicht zu machen?
Buschmann: Wir sind uns einig in der Koalition, dass es keinen Lockdown mehr geben wird, keine pauschalen Schulschließungen und auch keine Ausgangssperren. Das sind unangemessene Instrumente im dritten Jahr der Pandemie. Diese Klarstellung ist bereits ein großer Schritt. Bei anderen Dingen sind wir gegenwärtig in der vertraulichen Diskussion.
Einen Lockdown von vornherein auszuschließen – ist das nicht falsch verstandener Liberalismus?
Buschmann: Das glaube ich nicht. Auf der Basis des Wissens von heute - und nur mit der können wir arbeiten – sind wir uns einig, dass Lockdowns, Schulschließungen und Ausgangssperren unverhältnismäßige Instrumente wären. Wir nähern uns doch chinesischen Verhältnissen an, wenn wir die Menschen leichtfertig zu Hause einsperren oder das öffentliche Leben zum Stillstand bringen.
Der Evaluierungsbericht hat auf die hohen seelischen und sozialpsychologischen Auswirkungen hingewiesen – ganz zu schweigen von den Folgen bei der Bildung junger Menschen. Diese halte ich für nicht vertretbar. Da wurde einer ganzen Generation von Schülern und Studenten ein Mühlstein um den Hals gelegt.
Wie wollen Sie Ihrer Verantwortung für Menschen mit Vorerkrankungen gerecht werden?
Buschmann: Wir werden ein gutes Schutzkonzept vorlegen, das grundrechtsschonend, aber auch effektiv ist. Wir werden eine sehr ambitionierte Impfkampagne machen – mit mobilen Impfteams gerade in Alten- und Pflegeheimen. Das wird ein großer Beitrag sein, dass weniger Menschen sterben oder schwer erkranken. Außerdem sorgen wir dafür, dass wir die besten und modernsten Impfstoffe rechtzeitig zur Verfügung haben werden.
Was wird aus der Impfpflicht für das Pflegepersonal?
Buschmann: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wurde ja auf breitesten Wunsch – auch der Opposition – eingeführt, um vulnerable Gruppen zu schützen. Sie findet aber nicht überall Akzeptanz. Die Gesetzeslage ist ja, dass das zum Jahreswechsel ausläuft, wenn nicht neu beschlossen wird.
Wie lange lassen Impfstoffe, die an die Omikron-Variante angepasst sind, noch auf sich warten?
Buschmann: Es wird wohl mehrere unterschiedliche Impfstoffe geben, die nach und nach zugelassen werden. Nach den Informationen, die mich erreichen, ist damit im September oder Oktober zu rechnen.
An welchen Kennzahlen sollen sich Bund und Länder orientieren, wenn sie eine Maskenpflicht oder andere Schutzmaßnahmen beschließen?
Buschmann: Die Inzidenz hat stark an Aussagekraft verloren. Man braucht letztlich ein Bündel an Kennziffern, um die Situation angemessen zu beurteilen. Auch die Hospitalisierungsinzidenz ist wichtig. Es kommen verschiedene Regelungsmodelle in Betracht, die wir in unseren Gesprächen aktuell diskutieren. Unabhängig davon müssen wir unsere Daten über die Entwicklung der Pandemie verbessern. Auch zum Beispiel Abwasseruntersuchungen könnten helfen, Infektionswellen besser vorherzusagen. Der Datenblindflug muss ein Ende haben.
Sie wollen mehr Daten, schränken aber die Testmöglichkeiten ein. Wie passt das zusammen?
Buschmann: Wo es wirklich wichtig ist, werden wir weiter kostenlose Bürgertests anbieten – also beim Zutritt zu Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Auf der anderen Seite sind die Kosten für die Allgemeinheit sehr hoch und es gibt eine Anfälligkeit für Missbrauch bei den Abrechnungen.
Sie haben auch die PCR-Tests rationiert, die – anders als die Schnelltests – in die Statistik einfließen. Damit hat der Datenblindflug erst richtig begonnen.
Buschmann: Deswegen sind jetzt etwa die Abwasseruntersuchungen so wichtig, die ein repräsentativeres Bild der Corona-Lage ermöglichen. Entscheidend ist aber nie ein einzelner Indikator oder eine Inzidenz. Sondern dass die Lage in der Gesundheitsversorgung so ist, dass jeder die Hilfe bekommen kann, die er benötigt.
Zur Coronakrise ist eine Energiekrise getreten. Was sagen Sie den Menschen, die um Heizung und Warmwasser fürchten?
Buschmann: Das erste Ziel der Bundesregierung ist, eine Gasmangellage zu vermeiden. Eine solche Herausforderung hatten wir jedoch noch nicht und wir haben es auch nicht allein in der Hand. Daher kann derzeit leider niemand garantieren, dass wir ohne empfindliche Einschränkungen durch den Winter kommen. Zugleich möchte ich aber auch betonen: Wenn Vermieter eigenmächtig Heizung oder Warmwasser abstellen würden, dann sind Mieterinnen und Mieter nicht schutzlos. Eine Wohnung muss in einem bewohnbaren Zustand angeboten werden. Dazu gehört, solange dies möglich ist, auch die Versorgung mit Warmwasser und eine vernünftige Grundtemperatur. Es gibt aber natürlich keinen Anspruch, dass die Wohnung die ganze Zeit auf 30 Grad gehalten wird.
Sondern?
Buschmann: Nach der bisherigen Rechtsprechung ist erforderlich, dass eine sogenannte Behaglichkeitstemperatur erreicht wird. Die liegt bei ungefähr 20 Grad, nachts darf es auch ein bisschen kühler sein. Diese Rechtsprechung fußt natürlich auf der Annahme, dass eine ausreichende Versorgung mit Wärme überhaupt möglich ist. Dies sicherzustellen ist unser politisches Ziel.
Die Rechte von Mieterinnen und Mietern zu stärken, halten Sie nicht für erforderlich?
Buschmann: Wir haben ein soziales Mietrecht, das die Interessen der Mieter wirksam schützt. Wenn die Heizung kalt bleibt, kann man die Miete mindern. Menschen können sich wehren, wenn der Vermieter auf die Idee kommt, das Warmwasser abzudrehen. Ich kann verstehen, dass sich viele Leute sorgen und immer neue Regeln haben wollen. Aber ich finde, man kann erstmal mit den Regeln arbeiten, die man hat.
Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke will Mieter vor Strom- und Gassperren schützen, wenn sie ihre Rechnungen nicht mehr zahlen können. Abwegig?
Buschmann: Ich bin im Zweifel, ob ein pauschales Moratorium für Strom- und Gassperren eine gute Idee ist. Denn von einem solchen Moratorium profitieren dann ja auch Menschen, die die Kosten eigentlich tragen können. Es sei denn, man würde sehr komplizierte Regeln aufstellen, wie man diejenigen, die zahlen wollen, aber nicht können, von denen unterscheidet, die zahlen können, aber nicht wollen.
Diese Regeln würden vermutlich zu viel Streit und vielen Gerichtsverhandlungen führen. Staatliche Eingriffe in laufende Vertragsverhältnisse haben zudem zur Folge, dass Probleme von einer auf die andere Vertragspartei verschoben werden. Das sind aber gerade meistens nicht die großen Wohnungsgesellschaften wie Vonovia oder Deutsche Wohnen. Ein großer Teil der Wohnungen in Deutschland wird von Privatleuten gestellt, für die das die Altersversorgung ist - und die selber die Finanzierung bedienen müssen, weil die Wohnung noch nicht abbezahlt ist. Auch diese Wohnungsbesitzer darf man nicht schutzlos stellen. Das würde sonst zu ungerechten Ergebnissen führen.
Neben Krisenmanagement hat sich die Ampelregierung vorgenommen, mehr Vielfalt in die Gesellschaft zu bringen – etwa mit einem neuen Selbstbestimmungsrecht, das den Wechsel des Geschlechts erleichtern soll. Verstehen Sie die Aufregung, die Ihr Vorschlag ausgelöst hat?
Buschmann: Ich verstehe sehr gut, dass Menschen lebhaft über unser Vorhaben diskutieren. Denn es berührt wichtige Fragen unseres Zusammenlebens. Allerdings ist auch viel hineingedeutet worden in das, was wir tun. Als Justizminister ist für mich klar: Das Transsexuellengesetz ist nicht länger haltbar. Das Bundesverfassungsgericht hat wesentliche Teile für verfassungswidrig erklärt. Anstelle dieses problembehafteten Gesetzes wird das Selbstbestimmungsgesetz treten. Die Kernidee ist: Wir wollen Menschen, bei denen die geschlechtliche Identität vom biologischen Geschlecht abweicht, nicht mehr wie Kranke behandeln.
Eine Selbstauskunft beim Standesamt soll reichen, um das Geschlecht zu ändern.
Buschmann: Bisher müssen sich die Menschen zwei Begutachtungen unterziehen und intimste Dinge offenbaren. Das wollen wir einfacher machen. Wir wollen aber niemandem einen Freifahrtschein gegeben, als Mann in die Damensauna oder in die falsche Umkleide zu gehen – um einer verbreiteten Unterstellung entgegenzutreten. Das Gesetz wird auch nicht regeln, dass man als Mann an Sportwettbewerben der Frauen teilnehmen kann. In diesem Gesetz geht es um Personenstandsrecht, also um die Frage, welche Anrede auf dem Briefkopf steht, wenn Post von der Behörde kommt. Wir wollen für einen menschenwürdigen Umgang mit transgeschlechtlichen Menschen sorgen. Das ist in einer modernen, offenen und freiheitlichen Gesellschaft keine Überforderung.
Ist dieses Vorhaben ein liberales Herzensanliegen? Oder eher eines der Grünen Jugend?
Buschmann: Es geht um den Umgang mit Minderheiten. Das ist ein Grundrechtsthema und damit natürlich ein liberales Projekt. Wenn sich andere auch dafür engagieren – umso besser.
Queere Organisationen stören sich daran, dass 14- bis 18-Jährige für eine Änderung des Geschlechts die Zustimmung der Eltern brauchen. Gehen Sie darauf ein?
Buschmann: Ich bin sehr von der Lösung überzeugt, die wir in unserem Eckpunktepapier beschrieben haben. Die Eltern müssen – wie bei anderen wichtigen Fragen auch – eine starke Stellung haben. Minderjährige können eine Erklärung zu ihrem Personenstand abgeben, aber die Eltern müssen zustimmen, damit sie Wirksamkeit erlangt. Das ist auch für die breite Akzeptanz des neuen Selbstbestimmungsrechts wichtig.
Die Ampel will auch die Co-Mutterschaft für lesbische Paare neu regeln. Rechtliche Mutter eines Kindes soll nicht nur die biologische Mutter sein, sondern auch ihre Ehefrau. Was versprechen Sie sich davon?
Buschmann: Die Gesellschaft ist offener geworden, und alle Studien zeigen: Die Kinder entwickeln sich auch gut, wenn sie bei gleichgeschlechtlichen Eltern aufwachsen. Wir wollen Regeln schaffen, damit Kinder von Geburt an eine rechtssichere Beziehung zu beiden Elternteilen haben - und niemand sich als Elternteil zweiter Klasse fühlen muss.
Soll das für alle lesbischen Paare mit Kindern gelten?
Buschmann: Es gibt Situationen, die unstrittig sind: Die registrierte Samenspende mit ärztlicher Unterstützung ist ein von vielen lesbischen Paaren gewählter Weg, Kinder zu bekommen. In diesem Fall ist völlig klar: Der Samenspender möchte nicht an der Erziehung teilhaben. Da ist es eine gute Sache, wenn beide Elternteile durch das Recht anerkannt werden. Ich kann das Revolutionäre darin gar nicht erkennen.
Also geht es schnell mit dem Gesetz?
Buschmann: Ich würde gerne so schnell wie möglich vorankommen, aber wir haben noch Diskussionsbedarf in der Bundesregierung. Nicht alle Fälle lassen sich über einen Kamm scheren. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf haben werden, der jedenfalls für die unkompliziert gelagerten Fälle einen zeitgemäßen Rechtsrahmen schafft.
Wie kommen solche Vorhaben in Ihrem Wahlkreis in Gelsenkirchen an?
Buschmann: Ach, wissen Sie: Wenn Debatten aufgeheizt geführt werden, fragen sich die Leute natürlich: Was macht ihr denn da? Aber wenn man das gut erklärt, findet das schon bei vielen Menschen Akzeptanz. Die Menschen in Gelsenkirchen sehen auch in ihrer Nachbarschaft, dass gleichgeschlechtliche Paare liebevolle Eltern sind.