Herr Buschmann, was liegt heute auf Ihrem Schreibtisch?
Wir arbeiten aktuell zu einer ganzen Reihe von Projekten. Dabei gibt es drei große Schwerpunkte: die Stärkung von Rechtsstaatlichkeit und Bürgerrechten, Rechtspolitik als Gesellschaftspolitik sowie Digitalisierung- und Modernisierung. Mitunter spielen die Dinge zusammen. Aktuelles Beispiel: Vorratsdatenspeicherung.
Hat Sie das EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung aus September 2022 gefreut?
Ja, natürlich. Es war aber keine große Überraschung. Denn der EuGH hat seine bisherige Linie bestätigt. Ich kämpfe seit über 15 Jahren für Bürgerrechte und deshalb gegen die Vorratsdatenspeicherung. Es passt für mich nicht in eine freie Gesellschaft, dass man alle Bürger unter Generalverdacht stellt. Immer wieder haben Gerichte die Vorratsdatenspeicherung gerügt, weil sie gegen Grundrechte verstößt. Auch der EuGH hat das nun noch einmal getan und zwar genau mit der Argumentation, die wir Liberale seit Jahren vorgetragen haben. Das ist natürlich ein freudiger Moment.
Werden Sie das Quick-freeze-Verfahren in der Koalition durchsetzen können?
Quick-Freeze ist das Instrument, das der EuGH für zulässig erachtet. Der Koalitionsvertrag ist in dieser Frage ja auch eindeutig: Daten, die früher von der Vorratsdatenspeicherung erfasst waren – das schließt auch die IP-Adressen ein –, dürfen künftig nur anlassbezogen gespeichert werden. Anlass kann beispielsweise der Verdacht einer schweren Straftat sein. Diese Formulierung setze ich um.
Bei den Freiheits- und Bürgerrechten setzt der Koalitionsvertrag auf eine Überwachungsgesamtrechnung und eine Freiheitskommission. Was wird die Freiheitskommission als unabhängiges Expertengremium konkret machen?
Mit der Überwachungsgesamtrechnung soll die Gesamtbelastung durch überwachende Eingriffe systematisch erfasst werden. Für den einzelnen Eingriff lässt sich oft eine gute Begründung finden. Doch das große Ganze darf nicht aus dem Blick geraten: Wir müssen auch das Zusammenspiel der Eingriffe und ihre Auswirkung auf die Gesellschaft im Ganzen betrachten. Die Freiheitskommission – besetzt durch unabhängige sachkundige Personen – soll dann auf diesem Befund aufsetzen und sich Gedanken machen, welche Einflüsse künftige Eingriffe auf das Gesamtbild haben und welche Konsequenz zu ziehen ist. Also wissenschaftlich fundierte Aufarbeitung zum Schutz von Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten.
Der DAV ist auch an einem Projekt zur Überwachungsgesamtrechnung beteiligt. Werden Anwält:innen in der Freiheitskommission sitzen?
Ich persönlich wünsche mir, dass wir den DAV in die Kommission einbinden. Die Anwaltschaft ist eine wesentliche Säule unserer Rechtsstaatlichkeit. Meine Hand ist da ausgestreckt und ich würde mich freuen, wenn sich die Anwaltschaft beteiligen würde.
Wie sieht die Zukunft des Zivilprozesses aus?
Der Zivilprozess wird digitaler werden, was uns neue Chancen eröffnet. Wir haben in der Coronapandemie - zum Teil aus der Not geboren - gelernt, dass vieles digital gut funktionieren kann. Mittlerweile sind die Gerichte technisch sehr viel besser ausgestattet. Wir können im Wege der Videokonferenz verhandeln. Das ist natürlich eine erhebliche Erleichterung für die Naturparteien, aber auch die Anwaltschaft.
Wollen Sie noch an die Prozessordnungen ran?
Es gibt eine große Debatte um den sogenannten strukturierten Parteivortrag. Die Zivilprozessordnung ist vor Kurzem geändert worden. Die Gerichte können nun auf eine gewisse Strukturierung hinwirken. Andererseits gibt es in der Anwaltschaft natürlich die Sorge, dass strenge Eingabemasken zu einem fragmentierten Sachvortrag führen könnten. Es darf nicht sein, dass auf Seite der streitenden Parteien bestimmte Aspekte unterbelichtet bleiben. Aber wir schauen uns jetzt erst einmal an, wie die Praxis mit der jüngsten Änderung der Zivilprozessordnung arbeiten wird.
Also vorerst eine Absage an den strukturierten Parteivortrag?
Eine pauschale Absage wäre verkehrt. Es muss zwischen den verschiedenen Möglichkeiten der Strukturierung differenziert werden. Wir haben heute etwa ganz neue Möglichkeiten auch zum Einsatz digitaler Strukturierungswerkzeuge. Alle Seiten im Prozess haben ein Interesse an Beschleunigung. Dinge präziser zu strukturieren, wird gerade in sogenannten Massenverfahren helfen. Dabei muss natürlich immer sichergestellt sein, dass kein Sachvortrag unter den Tisch fällt. In diesem Spannungsfeld bewegen wir uns. Das werden wir behutsam analysieren.
Kommen Onlineverfahren für Kleinforderungen?
Daran arbeiten wir, also kommt es. Wir starten aktuell ein Projekt zur prototypischen Entwicklung und Erprobung eines solchen Online-Verfahrens.
Mehr spezialisierte Spruchkörper?
Ich habe nicht vor, weitere gesetzliche Vorgaben für die Organisation der Gerichte beim Zivilprozess zu machen. In die Organisation der Gerichte mischt sich ein Justizminister eh besser nicht autoritativ ein.
Englischsprachige Spezialkammern für internationale Handels- und Wirtschaftsstreitigkeiten …
… halte ich für sinnvoll. Die bisherigen Modellversuche sind ermutigend. Nach dem Brexit liegt darin eine zusätzlich große Chance für das deutsche Recht und den Justizstandort Deutschland.
Audiovisuelle Dokumentation von Beweisaufnahmen im Zivilprozess?
Das bereiten wir vor. Wir sind hier gut im Plan.
Wo sehen Sie ansonsten den größten Modernisierungsbedarf beim Zivilprozess?
Die größte Belastung kommt zurzeit von den sogenannten Massenverfahren. Da glauben wir, dass wir mit dem Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz, dem „VRUG“, eine erhebliche Verbesserung herbeiführen können. Wir setzen damit europäisches Recht um, entlasten die Justiz und sorgen für Effizienz in den Verfahren.
Zum VRUG: Laut Begründung soll die Zahl der Gerichtsverfahren reduziert werden. Was bleibt da am Ende für forensisch tätige Anwält:innen noch?
Forensisch tätige Anwälte wird man immer brauchen. Wir werden bei der Umsetzung der europäischen Richtlinie Wert darauf legen, dass auch künftig jeder einzelne Betroffene sich entscheiden kann, sein eigenes Klageverfahren zu führen und sich einen Rechtsbeistand seines Vertrauens zu suchen. Auch im Fall einer Erhebung einer Verbandsklage werden daher Anwälte eine wichtige Rolle spielen. Das stellt also keine Beeinträchtigung für die Anwaltschaft dar.
Auch kleine Unternehmen werden mit einbezogen.
Das ist nur konsequent. Die Situation kleiner Unternehmen im Geschäftsverkehr kann durchaus ähnlich sein zu derjenigen von Verbrauchern. Das rechtfertigt ihre Einbeziehung.
Glauben Sie, dass die Verbraucher:innen dieses Verfahren annehmen werden?
Nach den Erfahrungen mit der Musterfeststellungsklage gehe ich davon aus. Auch dieses Institut ist ja gut angenommen worden. Natürlich bedarf es vertrauenswürdiger Informationsangebote zu der neuen Klage. Doch die wird es geben – gerade auch von den Verbraucherzentralen und aus der Anwaltschaft. Wenn es um ihre Interessen geht, werden die Menschen sich engagiert informieren und schnell verstehen, welcher Weg für ihre Interessen der attraktivere ist. Ich bin von der Mündigkeit der Menschen überzeugt.
Der Sachwalter taucht in dem Gesetz für die Umsetzungsphase auf. Für wen ist das eine attraktive Tätigkeit? Für die Insolvenzverwaltung?
Das haben wir bewusst nicht zu eng gefasst. Dazu muss man kurz einordnen, was dieser Sachwalter tun soll: Im Wege der Abhilfeklage wird überschlägig ermittelt, welche Entschädigung zu leisten ist. Der Sachwalter soll dann dafür sorgen, dass in jedem individuellen Fall der Anteil an diesem Topf an die berechtigten Anspruchsinhaber ausgezahlt wird. Er muss also viele Anspruchsberechtigungen schnell und effizient prüfen können. Dass bei vielen Fallgestaltungen auch Insolvenzverwalter gute Sachwalter sein können, liegt auf der Hand. Wir wollten keine unnötigen Hürden für die Auswahl aufstellen.
Ein Satz zum Digitalpakt für die Justiz?
Gerne mehr als ein Satz: Als Bundesregierung ist uns die Digitalisierung der Justiz besonders wichtig. Wir wollen die digitalen Chancen in der Justiz besser nutzen. Deshalb engagieren wir uns hier besonders. Generell sind ja die Bundesländer dafür verantwortlich, die Justiz personell und materiell ordentlich auszustatten. Die Spielräume sind auch da, weil die meisten Länder im vergangenen Jahr signifikante Haushaltsüberschüsse hatten. Trotzdem ist das Thema auch für uns als Bund wichtig. Der letzte Pakt für den Rechtsstaat hat etwa 220 Millionen Euro umfasst. Wir wollen jetzt für die kommenden Jahre wieder bis zu 200 Millionen Euro in die Hand nehmen, um zweckgebunden die Digitalisierung bei den Ländern voranzutreiben. Wir führen also unser Engagement für eine moderne und gut ausgestattete Justiz fort, obwohl der Bund sich in einer viel schwierigeren Finanzlage befindet. Einige der Vorhaben werden wir als Ministerium sogar federführend betreiben und damit Verantwortung für die Modernisierung der Justiz übernehmen.
Über welchen Zeitraum soll das Geld fließen?
Wir stellen die Mittel projektbezogen zur Verfügung, damit sichergestellt ist, dass sie speziell in Digitalisierungsprojekte investiert werden. Der genaue Zeitraum wird also auch davon abhängen, welche Projekte die Länder anmelden werden. Für die Bundesprojekte haben wir bereits mit Vorbereitungen begonnen. Wir wollen bewusst großzügig und schnell vorangehen.
Wann kommt die audiovisuelle Dokumentation in die Prozessordnungen?
Bei der audiovisuellen Dokumentation gehen wir jetzt erst einmal beim Strafrecht voran. Der Entwurf ist weit gediehen. Ich bin im Moment noch im Gespräch mit den Justizministerinnen und Justizministern der Länder. Das wird nicht mehr allzu lange dauern.
Das Strafrecht soll entschlackt werden. § 219a StGB ist bereits gestrichen. Wie geht es da konkret weiter?
Im nächsten Jahr werden wir einen Vorschlag zur Reform des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs vorlegen. Schon beim Durchblättern stellt man fest, dass sich da im Laufe der Zeit immer neue Tatbestände angesammelt haben. Meine Frage lautet: Was brauchen wir davon noch? Die Frage ist systematisch in den letzten Jahren nicht gestellt worden. Im StGB finden sich zum Teil Straftatbestände wie die „Verletzung amtlicher Bekanntmachungen“, also den berühmten Zettel vom amtlichen Schwarzen Brett abzureißen. Es wirkt im Zeitalter digitaler Verkündungen ein bisschen kurios und aus der Zeit gefallen, das noch unter Kriminalstrafe zu stellen. Wir werden Überflüssiges und Unzeitgemäßes streichen. Auch das Strafprozessrecht schauen wir uns noch einmal systematisch an. Strafrechtliche Fragen werden leider mitunter auch populistisch diskutiert, insofern hat der systematische Angang auch den Vorteil, dass er die Debatte versachlicht.
Die große BRAO-Reform gilt seit 1. August 2022. Ein Kraftakt, aber es hat geklappt. Gibt es noch irgendwo Handlungsbedarf?
Dass wir mit der BRAO-Änderung vorangekommen sind, ist erst einmal ein Erfolg. Jetzt sollten wir beobachten, wie die Praxis mit der Reform zurechtkommt. Der Rechtsdienstleistungsmarkt ist sehr dynamisch. Es verändert sich viel durch die Digitalisierung, auch beim Finanzierungsbedarf. Deshalb werden wir auch im anwaltlichen Berufsrecht nie an einem Endpunkt angekommen sein.
Das alte große Streitthema der Anwaltschaft, das Fremdbesitzverbot. Wie viel Liberalisierung können Sie sich vorstellen?
Das wird in der Tat schon lange diskutiert. Die neuen Finanzierungsbedarfe infolge der Digitalisierung habe ich ja erwähnt. Wichtig ist aus meiner Sicht: Es darf keine Entwicklung geben, bei der beispielsweise große Versicherungsgesellschaften dafür sorgen können, dass ihre Kunden auf von ihnen selbst finanzierte Anwaltskanzleien beschränkt bleiben. Das muss unbedingt vermieden werden. Die Rechtssuchenden müssen sich frei Anwältinnen und Anwälte ihres Vertrauens auswählen können. Wir müssen ausschließen, dass Konflikte zwischen dem Finanzierungsinteresse und dem Mandanteninteresse entstehen. Deshalb verbietet sich jeder Schnellschuss.
Halten Sie diese Risiken für beherrschbar?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Mit dem Thema sind viele Sorgen und Ängste sowohl auf Mandantenseite als auch auf Seiten der Anwaltschaft verbunden. Solche Themen können wir nur im engmaschig abgestimmten Dialog mit allen Beteiligten vorantreiben. Aber wir müssen uns diesen Fragen stellen. Die gesellschaftlichen Treiber dahinter, insbesondere die Digitalisierung, werden nicht zulassen, dass wir uns wegducken.
Legal Tech-Anbieter nach dem RDG haben viele Freiheiten. Ist es richtig, dass Anwält:innen durch ihr Berufsrecht derart streng reguliert sind?
Der Kreis der Tätigkeiten, die der Dienstleister nach dem RDG legal erbringen darf, ist enger gefasst als der Tätigkeitskreis des Anwalts. Die Freiheiten im Marketing korrespondieren also mit einer Beschränkung des Geschäftsfelds. Legal Tech-Anbieter müssen sich entscheiden: Treten sie als Anwälte auf, dann unterliegen sie eben auch allen rechtlichen Regulierungen wie jede andere Kanzlei. Oder sie treten als Inkassodienstleister an, dann gilt für sie die Inkassodienstleisterregulierung. Viele Anbieter spezialisieren sich auf Konstellationen mit relativ kleinen Streitwerten, die für viele Anwaltskanzleien nicht unbedingt attraktiv sind.
Wie geht es bei der Diskussion über das Erfolgshonorar weiter?
Nicht die gesamte Anwaltschaft wünscht sich Erfolgshonorare. Das Thema ist umstritten, deshalb muss man da behutsam vorgehen. Der Aspekt der Vertragsautonomie spricht für die Möglichkeit der Erfolgshonorare. Auf der anderen Seite soll die gesamte anwaltliche berufsrechtliche Regulierung für Qualitätssicherung sorgen. Und eine Mindestqualität des Rechtsrats korrespondiert natürlich auch damit, dass Mandate einen bestimmten Grundumsatz bringen sollen. Wir wollen keine Zustände wie bei den berühmten „Ambulance Chasers“ in den USA. Das ist jedenfalls der ganz große Konsens, den ich verspüre.
Die aktuelle Inflation trifft natürlich auch die Anwaltschaft. Wäre eine regelmäßige Anpassung der RVG-Sätze nicht angezeigt?
Wer meine politische Biografie kennt, weiß, dass ich mich immer für die angemessene Vergütung der Anwälte eingesetzt habe. Als ich 2009 in den Bundestag kam, war eines der ersten Projekte eine Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung, übrigens gegen jeden politischen Rat. Die Länder sind immer etwas zurückhaltend, weil sie die Beratungshilfe sowie die Prozess-/Verfahrenskostenhilfe finanzieren müssen. Im Grundsatz muss die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ungefähr mit der Einkommensentwicklung standhalten. Dass sich da etwas ändern muss, ist vor dem Hintergrund der hohen Inflationszahlen sehr wahrscheinlich.
In dieser Legislaturperiode noch?
Das kann das Ergebnis sein. Weil das sehr komplexe und aufwendige Verhandlungen sind, werde ich jetzt kein konkretes Datum nennen.
Die anwaltliche Unabhängigkeit hängt auch mit der wirtschaftlichen Unabhängigkeit zusammen.
So ist es. Es gibt auch noch einen europarechtlichen Einschlag. Eigentlich könnte man sagen: Warum machen wir nicht eine Indexierung? Das wird ja immer wieder vorgeschlagen. Die Europäische Kommission betrachtet die Regelung für die freien Berufe in Deutschland sehr kritisch - insbesondere die Regulierung der Vergütung. Eine Indexierung klingt zwar irgendwie plausibel, ist aber möglicherweise Wasser auf die Mühlen der Kritiker in der Kommission. Deshalb müssen wir da behutsam und vernünftig vorgehen.
Eine regelmäßige Anpassung der Struktur wäre bedenkenswert, nicht alle Teile der Anwaltschaft kommen gleich gut mit dem RVG zurecht.
Ja, das ist der Weg, der sich aus europarechtlicher Sicht empfiehlt. Keine pauschale Indexierung, sondern wir schauen uns genau an: Wie hat sich der Markt verändert und wie muss sich das im RVG abbilden? Aber die Debatte wird sicherlich komplex werden, wenn sie ansteht. Das kann ich aus Erfahrung berichten.
Die Versorgungswerke sind für die Anwaltschaft ein wichtiges Thema. Wie ist die Haltung des Bundesjustizministeriums dazu?
Meine klare Haltung ist: Die anwaltlichen Versorgungswerke sind Erfolgsmodelle. Sie bieten Verlässlichkeit, sie bieten ein hohes Niveau an Altersversorgung. Und sie sind natürlich auch abhängig davon, dass es immer wieder auch neue Kolleginnen und Kollegen gibt, die diesem Versorgungswerk beitreten. Also: Never change a running system – oder hier besser: a winning system. Die Anwaltsversorgungswerke brauchen eine verlässliche Perspektive für die Zukunft. Für die werde ich mich immer auch politisch engagieren.
Eine Schlussfrage: Wenn Sie jetzt als Anwalt tätig wären, was würden Sie sich von Ihrem Justizminister wünschen?
Dass er sich weiter für Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte in der Politik engagiert. Wir wissen, dass Rechtsstaat und Grundrechte keine Selbstverständlichkeit sind, gerade in der jetzigen Zeit. Grundrechte sind dafür da, um Konflikte zu regeln, wie das Recht an sich. Und deshalb darf man sie nicht einfach beiseiteschieben.