Ziel der Bundesregierung ist es, beim Bürokratieabbau reale Fortschritte zu erreichen, um den Staat handlungsfähiger und bürgerfreundlicher zu machen. Daher wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, ein neues Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg zu bringen. Dieses Gesetz soll das Leben der Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft und Verwaltung erleichtern.
Meldung
Klimawandel, Energiekrise, demographischer Wandel und Digitalisierung gehören zu den Herausforderungen unserer Zeit. Gerade in Zeiten steigender Belastungen für Wirtschaft und Gesellschaft ist es besonders wichtig, unnötige Bürokratie abzubauen und die Verwaltung leistungsfähiger zu machen. Ziel ist es, zeitnah einen Referentenentwurf für ein neues Bürokratieentlastungsgesetz vorzulegen. Dazu wurde zunächst eine strukturierte Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau durchgeführt, deren Ergebnisse mittlerweile vorliegen. Mit der Umfrage sollte das bestehende Entlastungspotential aus Sicht der Verbände erfasst werden. Insgesamt 57 Verbände haben sich an der Umfrage beteiligt und zusammen 442 Vorschläge unterbreitet. Diese betreffen die unterschiedlichsten Lebensbereiche - von A wie „Abschaffung des Schriftformerfordernisses“ bis Z wie „Zustimmungsfiktion für Allgemeine Geschäftsbedingungen.“ Die eingereichten Vorschläge wurden vom Statistischen Bundesamt quantitativ und qualitativ nach dem möglichen Entlastungspotential kategorisiert und in eine Rangfolge geordnet. Die Verbändeabfrage wurde vom Staatssekretärinnen und Staatssekretärs-Ausschuss „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau“ initiiert, in dem alle Ministerien der Bundesregierung und das Bundeskanzleramt vertreten sind. Koordiniert wird der Ausschuss von dem Parlamentarischen Staatssekretär beim BMJ Benjamin Strasser. Die Ergebnisse der Umfrage werden nun durch die Ministerien geprüft.
Parlamentarischer Staatssekretär Benjamin Strasser:
„Bürokratie belastet nicht nur viele Unternehmen in Deutschland, sondern nahezu alle Teile der Gesellschaft. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Bürokratieabbau muss für die Menschen stärker in ihrem Alltag spürbar werden. Deshalb hat der Staatssekretärsausschuss in seiner Sitzung am 3. Mai einen ambitionierten Zeitplan für ein neues Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Wir werden nicht nur zeitnah konkrete Eckpunkte vorlegen, sondern noch in diesem Jahr einen Entwurf eines Bürokratieentlastungsgesetzes vorstellen. Die im Rahmen der Verbändeabfrage eingegangenen 442 Vorschläge bieten dafür eine gute Grundlage. Die Vorschläge werden wir, gemeinsam mit dem Statistischen Bundesamt, hinsichtlich des aktuellen Umsetzungsstandes einem regelmäßigen Monitoring unterziehen. Das ist ein echter Systemwechsel beim Bürokratieabbau.
Zusätzlich dazu wird die Bundesregierung nach der parlamentarischen Sommerpause einen Bericht vorstellen, in dem nicht nur über die geplanten Maßnahmen, sondern auch über bereits erfolgte und laufende Projekte zum Bürokratieabbau berichtet wird. Ich würde mich sehr freuen, wenn das Parlament den Bericht im Plenum des Deutschen Bundestages berät.“
In der Sitzung des Ausschusses der Staatssekretäre für "Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau" am 3. Mai 2023 wurde Folgendes beschlossen:
Der Ausschuss begrüßt die durch das Statistische Bundesamt erfolgte Aufbereitung der Verbändeabfrage als Grundlage für eine fachlich-inhaltliche Bewertung durch die Ressorts. Er spricht der Behörde seinen Dank für die geleistete Unterstützung aus.
Die Ressorts bekennen sich zu dem gemeinsamen politischen Ziel, Verbesserungspotenziale zu identifizieren und in größtmöglichem Umfang auszuschöpfen, um unnötige Bürokratie abzubauen und für spürbare Entlastung zu sorgen, ohne auf notwendige Schutzstandards zu verzichten. Grundlage hierfür sind auch die von den Verbänden benannten und vom Statistischen Bundesamt nach Entlastungspotenzial klassifizierten Verbesserungsvorschläge. Der Ausschuss beschließt, ein regelmäßiges Monitoring zu den Vorschlägen mit dem Statistischen Bundesamt zu schaffen.
Der Ausschuss beabsichtigt, bis zum August 2023 einen Kabinettbeschluss herbeizufüh-ren, der Eckpunkte für einen Referentenentwurf eines weiteren Bürokratieentlastungsgesetzes („BEG IV“) enthält.
Hierzu werden die Ressorts als nächsten Schritt prüfen, welche der vom Statistischen Bundesamt aufbereiteten Vorschläge (insbesondere der Kategorien 1 und 2) zeitnah in einem BEG IV umgesetzt werden können. Die Ressorts teilen dem Koordinator der Bundesregierung das möglichst konkrete Ergebnis ihrer Prüfungen und ggf. weitere eigene Vorschläge in Form kurzer Textbausteine für ein Eckpunktepapier bis zum 2. Juni 2023 mit.
Der Ausschuss wird in einer Sitzung im Juli 2023 über den Entwurf des Eckpunktepapiers beraten und so die Voraussetzung für den Kabinettbeschluss schaffen.
Der Koordinator der Bundesregierung für Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau wird im September 2023 dem Deutschen Bundestag einen abgestimmten Bericht der Bundesregierung über die erfolgten, laufenden und geplanten Maßnahmen zum Bürokratieabbau vorlegen.
Verfasst von Statistisches Bundesamt PDF, 7MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm, 14. April 2023
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