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Selbstbestimmungsgesetz: Grundrechte ausreichend schützen

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SGBB) sollen die grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrechte von trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen besser geschützt werden. Ziel ist es, die Registeränderungen zu entbürokratisieren und für mehr Selbstbestimmung zu sorgen. „Rechtspolitik muss Grundrechte ernst nehmen: gerade auch dann, wenn die Zeiten schwierig sind“, betont Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann aus Anlass der Ersten Lesung des Gesetzes im Deutschen Bundestag.

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