Navigation und Service

Mehr Entlastung durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV

Schwerpunktthema: Referentenentwurf

Meldung

Zu sehen ist ein Stapel Akten mit dem Wort "Bürokratieabbau".
Quelle: BMJ

Überflüssige Bürokratie belastet die Unternehmen ebenso wie die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung. Um verzichtbare Bürokratie abzubauen und eine breite Entlastung zu erreichen, wurde auf der Kabinettsklausur der Bundesregierung in Meseberg ein Entbürokratisierungspaket beschlossen.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann zum Bürokratieabbau:
„Wir entlasten unsere Unternehmen spürbar von Bürokratie. Mit dem BEG IV gehen wir einen wichtigen, aber nicht den letzten Schritt zu weniger Bürokratie und mehr Freiräumen. Wir werden weiter mit Hochdruck daran arbeiten, Bürgern und Unternehmen das Leben in Deutschland leichter und unbürokratischer zu gestalten.“

Der Referentenentwurf zu einem vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (BEG IV) ist ein Teil von diesem Maßnahmenbündel. Das Entlastungsvolumen des BEG IV beträgt rund 682 Millionen Euro pro Jahr. Dadurch wird zugleich der Bürokratiekostenindex, der die Belastungen der Unternehmen aus Informationspflichten sichtbar macht, voraussichtlich auf den niedrigsten Stand seit seiner Erhebung sinken.

Der Referentenentwurf sieht unter anderem folgende wesentliche Neuerungen vor:

  • Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wie z. B. Rechnungskopien, Kontoauszüge und Lohn- und Gehaltslisten von zehn auf acht Jahre. Die Unternehmen können die Belege daher früher als bisher entsorgen und sparen dadurch erhebliche Aufbewahrungskosten.
  • Die Hotelmeldepflicht wird abgeschafft und das lästige Ausfüllen von Meldescheinen für deutsche Staatsangehörige entfallen.
  • Die Schriftformerfordernisse werden reduziert: Soweit möglich sollen diese komplett abgeschafft werden, ansonsten werden sie auf die Textform (z. B. Email) herabgestuft. Das entlastet nicht nur die Unternehmen, sondern zugleich die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung.

Den Referentenentwurf finden Sie hier.

Neben dem BEG IV setzt die Bundesregierung noch weitere Maßnahmen aus dem Meseberger-Entbürokratisierungspaket um:

Mit dem Wachstumschancengesetz wird die Wirtschaft durch verschiedenste Maßnahmen um 1,4 Milliarden Euro entlastet. Zudem wird mit der Schwellenwertanhebung für Bilanzierung und Rechnungslegung bei kleinen und mittleren Unternehmen eine wichtige Entlastung für die Wirtschaft vorgezogen. Durch die beschleunigte Umsetzung können die Unternehmen schon bei Aufstellung ihrer Abschlüsse für das Jahr 2023 nach den erleichterten Vorgaben vorgehen. Die Regelung entlastet die Unternehmen um weitere 650 Millionen Euro pro Jahr. Deutschlandweit werden hiervon 52.000 Unternehmen profitieren - insbesondere kleine und mittelständische Betriebe. Gerade für sie sind sehr umfassenden Bilanzierungs- und Berichtspflichten zum Teil nicht verhältnismäßig.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Das Bundesministerium der Justiz verwendet für den Betrieb dieser Internetseite technisch notwendige Cookies. Darüber hinaus können Sie Cookies für eine Webanalyse zulassen, die uns die Bereitstellung unserer Dienste erleichtern. Weitere Informationen dazu, insbesondere zu der Widerrufsmöglichkeit, erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz