Was gut gemeint war, hat in den letzten Jahren zu erheblichen Problemen in der Rechtspraxis geführt. Seit dieser Änderung droht beispielsweise Lehrkräften, die solches Material auf dem Handy eines Schülers oder einer Schülerin entdecken und es weiterleiten, um die betroffenen Eltern zu warnen, eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Staatsanwaltschaften und Gerichte haben derzeit keine Möglichkeit, auf solche Warnfälle einzelfallgerecht und verhältnismäßig zu reagieren. Da das nicht richtig sein kann, soll die Mindeststrafe - und nur die Mindeststrafe - wieder abgesenkt werden. Dr. Marco Buschmann sprach hierzu am 14.03.24 in Erster Lesung vor dem Deutschen Bundestag.
„Der sexuelle Missbrauch von Kindern oder Minderjährigen ist ein furchtbares Verbrechen. Das Leid der Opfer wird noch größer, wenn von solchen Taten Foto- oder Videoaufnahmen gemacht und dann in Umlauf gebracht werden. Deshalb ist auch die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte eine schwere Straftat, die mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann", so Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann. Nachdem das Kabinett hat die Absenkung der Mindeststrafhöhe bei § 184b StGB beschlossen hat, hielt der Bundesjustizminister ein Videostatement.