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Jens Rommel ist neuer Generalbundesanwalt

Schwerpunktthema: Amtseinführung in Karlsruhe

Jens Rommel ist am 4. März 2024 zum Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ernannt worden. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hatte Rommel für das Amt vorgeschlagen. Er überreichte ihm die vom Bundespräsidenten unterzeichnete Ernennungsurkunde und hieß ihn in seinem neuen Amt willkommen. Gleichzeitig würdigte Minister Buschmann noch einmal die Arbeit von Rommels Vorgänger Dr. Peter Frank. Den Rahmen bildete ein Festakt in Karlsruhe.

Meldung

Nach der offiziellen Amtseinführung des neuen Generalbundesanwalt Jens Rommel (links), steht dieser mit Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz, zusammen.
Nach der offiziellen Amtseinführung des neuen Generalbundesanwalt Jens Rommel (links), steht dieser mit Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz, zusammen. Quelle: picture alliance/dpa | Uli Deck

Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz, erklärt hierzu:

„Mit Jens Rommel steht seit heute erneut eine herausragende Persönlichkeit an der Spitze der Bundesanwaltschaft. Er hat unserem Rechtsstaat bereits in vielen wichtigen Funktionen gedient: als Richter am Bundesgerichtshof, als Staatsanwalt und als Leiter der Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen. Dabei hat er Führungsstärke, fachliche Kompetenz, Einsatzbereitschaft und persönliche Integrität bewiesen. Ich bin deshalb überzeugt: Jens Rommel verfügt über alle Fähigkeiten und Eigenschaften, um ein exzellenter Generalbundesanwalt zu sein. Gerade in der jetzigen Zeit wächst seinem neuen Amt besondere Bedeutung zu. Wir leben in der besten Ordnung, die es in Deutschland jemals gab. Doch das ist nicht selbstverständlich. Unsere freiheitliche Demokratie hat Feinde, denen wir entschieden und wirkungsvoll begegnen müssen: streng mit den Mitteln des Rechts. Ich wünsche Jens Rommel alles Gute für seine neue Aufgabe. Zugleich danke ich seinem Vorgänger, Peter Frank, noch einmal herzlich: Er hat das Amt des Generalbundesanwalts acht Jahre in herausragender Weise ausgefüllt und sich dabei große Verdienste um unseren Rechtsstaat erworben.“

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